Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Übernahme und Umsetzung der Dublin III- und Eurodac-Verordnung (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands) Die Vernehmlassungsvorlage betrifft die Übernahme und Umsetzung der neuen Dublin III- und Eurodac-Verordnung (Weiterentwicklungen des Dublin/EurodacBesitzstands). Mit der neuen Dublin III-Verordnung soll das Dublin-System effizienter gestaltet und die Rechtsgarantien der Personen, die dem Dublin-Verfahren unterliegen, gestärkt werden. Die Hauptänderungen, welche die revidierte EurodacVerordnung mit sich bringt, betreffen unter anderem die Lieferung zusätzlicher Daten an das zentrale System. Zudem wird das aktuelle System der Blockierung der persönlichen Daten bei Gewährung von Schutz oder Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ersetzt durch deren Markierung. Schliesslich werden zwecks Kontrolle der Fingerabdrücke bei einem Treffer im System Fingerabdruckspezialisten eingeführt.

Die mit der Umsetzung dieser EU-Rechtsakte notwendigen Gesetzesänderungen sind im Ausländergesetz (AuG) und im Asylgesetz (AsylG) aufzunehmen.

Datum der Eröffnung: 14. August 2013 Vernehmlassungsfrist: 15. November 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 031 325 99 87 und 031 325 85 07, Fax 031 325 92 38, www.bfm.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. August 2013

2013-2037

Bundeskanzlei

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