Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Weiterbildungs- und GesundheitsschutzGesamtarbeitsvertrages für das Schreinergewerbe Verlängerung vom 2. September 2013 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 28. April 2009 und vom 13. Dezember 20101 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages über die Weiterbildung und den Gesundheitsschutz für das Schreinergewerbe wird verlängert2.

II Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2014.

2. September 2013

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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BBl 2009 3143, 2010 9037 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

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Allgemeinverbindlicherklärung des Weiterbildungs- und GesundheitsschutzGesamtarbeitsvertrages für das Schreinergewerbe. BRB

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