Verpfändungsbegehren eines Eisenbahnunternehmens Das Eisenbahnunternehmen Rigi Bahnen AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Arth, stellt das Begehren um Erhöhung des auf seinem Netz bestehenden Pfandrechts im Sinne des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (SR 742.211).

Dieses Pfandrecht in Höhe von 4 900 000 Franken ist im 1. Rang zugunsten der Luzerner Kantonalbank im Band VI Seite 16 des Pfandbuchs eingetragen. Die geforderte Erhöhung in Höhe von 2 500 000 Franken ist in Rangparität zugunsten der gleichen Gläubigerin errichtet. Sie dient als Sicherheit für einen Kredit in Höhe von 13 000 000 Franken insbesondere für die Teilfinanzierung der Anlagekosten des Bahnhofs Goldau und des Bahnhofs Kaltbad sowie des Unterhalts der Bahnanlagen.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, bis zum 1. März 2013 schriftlich einzureichen.

22. Januar 2013

Bundesamt für Verkehr: Sektion Recht, Peter König

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2013-0048