Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Chur, Felsberg und Haldenstein, Waffenplatz Chur; Ersatz der zwei bestehenden Rheinbrücken durch eine neue Brücke Mitwirkung und Anhörung vom 20. August 2013 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen ­ Gesuch um vorzeitigen Baubeginn (Abbruch der alten Brücke)

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Chur, Felsberg oder Haldenstein schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeinden Chur, Felsberg und Haldenstein vom 20. August 2013 bis 19. September 2013 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 19. September 2013, bei der Gemeinde Chur, Felsberg oder Haldenstein zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

20. August 2013

6572

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2013-1912