Militärische Plangenehmigung betreffend den Flughafen Bern-Belp; GEP-Massnahmen Bundesbasis vom 17. Juli 2013

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 25. Februar 2013 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umsetzung der baulichen Massnahmen aus dem generellen Entwässerungsplan GEP auf der Bundesbasis des Flugplatzes Bern-Belp unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1). Aufgrund der Gerichtsferien beginnt diese gesetzliche Frist erst am 16. August 2013 zu laufen (Art. 22a Abs. 1 VwVG).

30. Juli 2013

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2013-1835

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