Eidgenössisches Finanzdepartement Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuergesetz; TStG) Der Bundesrat beantragt eine Erneuerung der Erhöhungskompetenz für die Steuer auf Zigaretten sowie deren Anhebung auf Feinschnitttabak. Gleichzeitig soll der Eidgenössischen Zollverwaltung (Zollverwaltung) eine etwas grössere Flexibilität bei der Organisation des Aufgabenvollzugs gewährt werden.

Datum der Eröffnung: 21. August 2013 Vernehmlassungsfrist: 21. November 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 031 323 22 36, Fax 031.323 39 26, www.tabaksteuer.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. September 2013

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Bundeskanzlei

2013-2135