Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz, KG; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 26. November 2012 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG betreffend den Vertrieb von Produkten der Marken Steinway & Sons, Boston und Essex eröffnet.

Die Untersuchungseröffnung geht zurück auf eine Anfrage des Hochbauamtes des Kantons Zürich. Gegenstand waren mögliche Wettbewerbsverzerrungen im Rahmen eines laufenden Beschaffungsverfahrens für Flügel und Klaviere für die Zürcher Hochschule der Künste. Die Hinweise des Kantons Zürich sowie weitere Abklärungen der Wettbewerbsbehörden förderten konkrete Anhaltspunkte zu Tage, welche auf das Bestehen von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen hindeuten. Dabei handelt es sich namentlich um Abreden betreffend die Abschottung von Verkaufsgebieten und die Preise für Instrumente aus dem Hause Steinway & Sons, Hamburg.

Zudem werden möglicherweise Parallel- und Direktimporte aus dem grenznahen Ausland in die Schweiz be- resp. verhindert.

Mit der Untersuchung soll geprüft werden, ob tatsächlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im vorstehend erwähnten Sinne vorliegen.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

22. Januar 2013

2013-0091

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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