Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12585 Widersprechende CHAMPAGNE LOUIS ROEDERER (CLR), 21 boulevard Lundy, FR-51100 REIMS, internationale Registrierung Nr. 669 394 «CRISTAL» gegen Widerspruchsgegnerin Proizvodstvenno-torgovoe respublikanskoe unitarnoe predpriyatie «MINSK KRISTALL» RUP «MINSK KRISTALL», d.15, ul. Oktyabrskaya, BY-220030 Minsk, internationale Registrierung Nr. 1 113 140 «MINSK KRISTALL».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. September 2013 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widerspruchspartei schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

10. September 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2013-2375

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