Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuches mit invasiven gebietsfremden Organismen nach Artikel 15 Absatz 2 Freisetzungsverordnung Gesuchstellerin:

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Institut für integrative Biologie, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Jonathan Levine

Gegenstand:

D13002 ­ Freisetzungsversuche mit invasiven gebietsfremden Organismen: ­ Solidago canadensis (Nordamerik. Goldrute) Ziel und Zweck der Versuche: Untersuchung des Einflusses von genetischer Vielfalt auf die Invasivität von S. canadensis Ort der Versuche: Nordwestlich von Chur (GR), an drei Standorten: Chlara (600 m), Jeli (1200 m), Zweierspitz (1800 m).

Dauer der Versuche: Mai 2013­August 2014

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV; SR 814.911), insbesondere deren Artikel 15 Absatz 2, sowie nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt (BAFU), 3003 Bern Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 26. März 2013 bis und mit 8. Mai 2013 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (bitte vorher anmelden über Telefon 031 323 83 44); Gemeindeverwaltung Untervaz, Ulmgasse 1, 7204 Untervaz (bitte vorher anmelden über Telefon 079 626 45 35)

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) Partei ist, kann während der oben aufgeführten Auflagefrist (8. Mai 2013) bei der Bewilligungsbehörde Einsprache erheben. Die Einsprache hat schriftlich, begründet und mit Angaben zur Parteistellung zu erfolgen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

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2013-0705

Ausserdem kann jedermann innert der oben aufgeführten Auflagefrist (8. Mai 2013) schriftlich zum Gesuch Stellung nehmen.

26. März 2013

Bundesamt für Umwelt

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