Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Marmor- und Granitgewerbe Änderung vom 26. Februar 2013 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum Bundesratsbeschluss vom 13. Dezember 20121 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Schweizerische Marmor- und Granitgewerbe werden allgemeinverbindlich erklärt2: Anhang 1 1.
Anpassung der effektiven Löhne
II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2013 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang 1 des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen.
III Dieser Beschluss tritt am 1. April 2013 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2015.
26. Februar 2013
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
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BBl 2012 9769 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
2013-0339
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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Marmor- und Granitgewerbe. BRB
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