Flughafen Zürich Schutzkonzept Süd zum vorläufigen Betriebsreglement

Mit Urteil vom 22. Dezember 2010 über das sog. vorläufige Betriebsreglement (vBR) hatte das Schweizerische Bundesgericht die Flughafen Zürich AG verpflichtet, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) innert Jahresfrist ein Schallschutzkonzept einzureichen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen zu schützen. Das Schutzkonzept Süd lag in den betroffenen Gemeinden vom 27. Februar bis zum 28. März 2012 öffentlich auf.

Das BAZL hat die Instruktion des Verfahrens abgeschlossen. Vor dem Entscheid wird den Verfahrensparteien (Flughafen Zürich AG und Einsprecher/innen) Gelegenheit gegeben, die Akten einzusehen und Schlussbemerkungen einzureichen.

Die Akten des Verfahrens liegen bis zum 28. Februar 2013 beim BAZL (Standort Ittigen bei Bern) zur Einsichtnahme auf. Sie können gegen telefonische Voranmeldung zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden (Tel. 031 325 98 33).

Allfällige Schlussbemerkungen sind bis zum 28. Februar 2013 zu richten an: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

5. Februar 2013

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2013-0200