Militärische Plangenehmigung betreffend die Städte Kloten und Bülach, Waffenplatz; Bauliche Massnahmen aus dem generellen Entwässerungsplan (GEP) vom 5. April 2013

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 16. Oktober 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die baulichen Massnahmen aus dem GEP des Waffenplatzes Kloten-Bülach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

16. April 2013

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2013-0919

2875