Bundesbeschluss über die Kinder- und Jugendpolitik

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 28. Mai 20131 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: I Die Bundesverfassung3 wird wie folgt geändert: Art. 67 Abs. 1 und 1bis (neu) Bund und Kantone verfolgen eine aktive Kinder- und Jugendpolitik. Sie tragen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung.

1

1bis Der Bund kann Grundsätze festlegen über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft.

Minderheit (Müri, Derder, Herzog, Keller Peter, Mörgeli, Pieren, Schilliger, Stahl, Wasserfallen) 1bis

streichen

II Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.

Minderheit (Müri, Derder, Herzog, Keller Peter, Mörgeli, Pieren, Schilliger, Stahl, Wasserfallen) Nichteintreten

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BBl 2013 6283 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.

SR 101

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Kinder- und Jugendpolitik. BB

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