Flughafen Zürich Plangenehmigung für den Bau neuer Flugzeugabstellplätze im Gebiet «Cheibenwinkel»

Mit Verfügung vom 15. Januar 2013 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das von der Flughafen Zürich AG am 13. Oktober 2012 eingereichte Gesuch für die Erstellung von neuen Abstellplätzen für Flugzeuge mit Code-Letter C (Standplätze Echo Nord 1) im Bereich des ehemaligen Rollwegs Echo nordwestlich des Docks E genehmigt. Die Plangenehmigung umfasst folgende Elemente: ­

Bau von sieben neuen Flugzeug-Standplätzen für die Abfertigung;

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dazu gehörige Befeuerungen und Beleuchtungen, erforderliche Installationen zur Energieversorgung, Unterflurbetankung und Entwässerung sowie Handlingsflächen;

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Verlegung des Schneedepots;

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Anpassungen der Servicestrassen (Riet- und Rütistrasse);

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Bau der NAV-Garage am neuen Standort; sowie

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Aufhebung von sieben Jumbolino-Standplätzen auf den Vorfeldbereichen Hotel und India südlich der Piste 10­28.

Die Plangenehmigungsverfügung, die Gesuchsunterlagen, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahme der zuständigen Umweltfachstelle (BAFU) können vom 30. Januar bis zum 28. Februar 2013 zu den ordentlichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: ­

Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich;

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern Tel. 031 323 37 14, FAX 031 325 92 12, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Der Entscheid ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch -> Aktuell -> Medienmitteilungen

29. Januar 2013

2013-0154

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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