Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N06, Abschnitt 40, Thun Nord - Spiez, Kanton Bern vom 22. April 2013

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 5, 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N06 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Spiez: ­

von km 25.340 bis km: 25.740 100 km/h

­

von km 25.740 bis km: 26.090 80 km/h

­

von km 26.090 bis km: 26.815 60 km/h

in Fahrtrichtung Bern: ­

von km 27.400 bis km: 27.000 100 km/h

­

von km 27.000 bis km: 26.650 80 km/h

­

von km 26.650 bis km: 26.020 60 km/h

II Verschwenkung der Fahrstreifen im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 6.00 m (2.50 m, Überholspur / 3.50 m, Normalspur) im Baustellenbereich in beiden Richtungen. Die Höchstbreite der Fahrspur, Einfahrt Thun Nord in Richtung Spiez, beträgt 3.25 m.

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SR 741.01 SR 741.21

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2013-1108

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten: ab 27. Mai 2013 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. 1. November 2013).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

22. April 2013

Bundesamt für Strassen Der Vizedirektor: Jürg Röthlisberger

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