Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 12834 Widersprechende Formula One Licensing BV, Beursplein 37, NL-3011 AA Rotterdam, internationale Registrierung Nr. 1 087 576 «F1» gegen Widerspruchsgegnerin BARLINEK S.A., Al. Solidarnosci 36, PL-25-323 Kielce, internationale Registrierung Nr. 1 130 317 «F1 POWER» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30 Juli 2013 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 12834 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 130 317 «F1 POWER» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert [sog.

Déclaration de refus définitif total ­ règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun (sur motifs relatifs)].

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (einschliesslich Ersatz der Widerspruchsgebühr von 800 Fr.) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

30. Juli 2013

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6528

2013-1955