Bundesbeschluss III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2012 vom 6. Juni 2013

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 12 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 20061, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. März 20132, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2012 wird wie folgt genehmigt: a.

Die Erfolgsrechnung verzeichnet Entnahmen von 1 215 476 294 Franken und schliesst mit einem negativen Saldo von 287 614 694 Franken ab. Dieser wird auf das Eigenkapital vorgetragen.

b.

Die Bilanzsumme erreicht 1 755 341 346 Franken bei einem Eigenkapital von 1 741 201 606 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 4. Juni 2013

Nationalrat, 6. Juni 2013

Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Philippe Schwab

Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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SR 725.13 Im BBl nicht veröffentlicht.

2013-1749

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Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2012. BB III

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