Bundesbeschluss über Finanzhilfen nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 21 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom ...2 über das elektronische Patientendossier, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 20133, beschliesst: Art. 1 Zur Finanzierung der Finanzhilfen nach den Artikeln 2023 des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier wird für die Jahre 20 ...20 ... (3 Jahre) ein Verpflichtungskredit von höchstens 30 Millionen Franken bewilligt.
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Die jährlichen Zahlungskredite werden im Voranschlag aufgenommen.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2013 5417 BBl 2013 5321
2013-0479
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Finanzhilfen nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier. BB
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