Bundesbeschluss über Finanzhilfen nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 21 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom ...2 über das elektronische Patientendossier, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 20133, beschliesst: Art. 1 Zur Finanzierung der Finanzhilfen nach den Artikeln 20­23 des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier wird für die Jahre 20 ...­20 ... (3 Jahre) ein Verpflichtungskredit von höchstens 30 Millionen Franken bewilligt.

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Die jährlichen Zahlungskredite werden im Voranschlag aufgenommen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2013 5417 BBl 2013 5321

2013-0479

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Finanzhilfen nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier. BB

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