Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen

Entwurf

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. November 20121, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 6. März 20002 über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 1 und 3 (neu) Für die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen wird ein Verpflichtungskredit von 1,515 Milliarden Franken (Preisstand Okt. 1998) bewilligt.

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Das UVEK wird ermächtigt, für die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2028 zulasten des Verpflichtungskredits für jährlich durchschnittlich 680 Stellenprozente Personalausgaben von insgesamt 13 Millionen Franken (Preisstand Okt. 1998, inkl. Arbeitgeberbeiträge und familienergänzende Kinderbetreuung) zu finanzieren.

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II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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BBl 2013 489 BBl 2000 4802

2012-2790

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Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen. BB

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