Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2012 vom 18. Juni 2013

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichterstattung des Bundesgerichts vom 11. Februar 20131, beschliesst: Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2012 wird die Genehmigung erteilt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 10. Juni 2013

Nationalrat, 18. Juni 2013

Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Philippe Schwab

Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

1

Im BBl nicht veröffentlicht.

2013-1675

5233

Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2012. BB

5234