Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2012 vom 18. Juni 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichterstattung des Bundesgerichts vom 11. Februar 20131, beschliesst: Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2012 wird die Genehmigung erteilt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 10. Juni 2013
Nationalrat, 18. Juni 2013
Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Philippe Schwab
Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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Im BBl nicht veröffentlicht.
2013-1675
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Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2012. BB
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