Eidgenössische Volksinitiative «Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)» Eintritt der Bedingung für den Rückzug

1. Die eidgenössische Volksinitiative vom 6. September 20111 «Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)» ist zurückgezogen.

2. Das Initiativkomitee hatte am 1. Juli 2013 gegenüber der Bundeskanzlei mit der nötigen Mehrheit erklärt2, seine Initiative zurückzuziehen unter der Bedingung, dass der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative, die Änderung vom 21. Juni 20133 des Energiegesetzes (EnG), nicht in einer Volksabstimmung abgelehnt wird.

3. Am 24. Oktober 2013 ist die Referendumsfrist zur Änderung vom 21. Juni 2013 des Energiegesetzes (EnG) unbenutzt abgelaufen. Damit ist die Bedingung für den Rückzug der Volksinitiative eingetreten (Art. 73a Abs. 3 Bst. a BPR4).

25. Oktober 2013

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Bundeskanzlei

BBl 2011 7527 BBl 2013 5481 BBl 2013 5463 Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1).

2013-2811

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