Mitteilung im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen (Art. 14 Abs. 5 BG vom 28. Sept. 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen; StAhiG; SR 672.5) Gestützt auf Artikel 26 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 16. Dezember 1991 (DBA FI-CH, SR 0.672.934.51), Artikel 14 Absatz 5 StAhiG und Artikel 36 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in Sachen Jari Mutikainen, Finnland, am 9. Juli 2013 die folgende Mitteilung erlassen: Jari Mutikainen, Finnland, wird hiermit durch die ESTV aufgefordert, innert 10 Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zustellungsbevollmächtigte Person, einen Vertreter oder eine Vertreterin in der Schweiz zu bezeichnen. Dessen oder deren Name und Adresse ist der ESTV mitzuteilen unter: Eidgenössische Steuerverwaltung, Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Schweiz, oder unter sei@estv.admin.ch.

9. Juli 2013

Eidgenössische Steuerverwaltung Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Stellvertretende Leiterin: Miek Haller

2013-1690

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