Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 13009 Widersprechende ElectronicPartner Handel SE, Mündelheimer Weg 40, DE-40472 Düsseldorf, internationale Registrierung Nr. 661 828 «EP:» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin ELEPHANT PANAME, 10 rue Volney, FR-75002 Paris, internationale Registrierung Nr. 1 145 159 «EP».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. September 2013 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

18. September 2013

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2013-2426

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