Entscheid zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im Bereich der pädiatrischen Onkologie: Anwendung hämatopoietischer Stammzelltransplantationen (autolog und allogen)

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des Fachorgans an seiner Sitzung vom 7. März 2013, gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3, 4 und 5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: 1. Zuteilung Autologe Stammzelltransplantation: Die autologe hämatopoietische Stammzelltransplantation (HSZT) bei Kindern und Jugendlichen wird folgenden Spitälern zugewiesen: ­

Inselspital Bern

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Kinderspital Zürich

Allogene Stammzelltransplantation: Die allogene hämatopoietische Stammzelltransplantation (HSZT) bei Kindern und Jugendlichen wird folgenden Spitälern zugewiesen: ­

Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)

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Kinderspital Zürich

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Hôpitaux universitaires de Genève (HUG)

2. Auflagen Die vorgenannten Spitäler haben bei der Erbringung der Leistung folgende Auflagen zu erfüllen: (1) Einhaltung der JACIE-Normen. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung der darin festgelegten Mindestfallzahlen.

(2) Registrierung aller Patientinnen und Patienten im Stammzell-Register der Swiss Blood Stem Cell Transplantation (SBST).

(3) Einbindung in ein anerkanntes Programm für Weiter- und Fortbildung und Teilnahme an klinischen Forschungsprojekten.

(4) Jährliche Berichterstattung über ihre Tätigkeiten. Die Berichterstattung umfasst die Offenlegung der Fallzahlen, der Tätigkeiten in Forschung und Lehre sowie der im Rahmen des Registers erhobenen Daten zur Prozess- und Ergebnisqualität.

2013-2047

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3. Fristen Der vorliegende Zuteilungsentscheid ist befristet bis zum 31. Dezember 2016.

4. Inkrafttreten Der vorliegende Entscheid tritt per 1. Januar 2014 in Kraft.

5. Begründung (1) Für die Leistungszuteilung im Bereich der autologen Stammzelltransplantation: i. Die Fallzahlen sind in der Schweiz zu klein für die Durchführung von autologen Stammzelltransplantationen an mehr als zwei Zentren unter der Voraussetzung der Einhaltung der von JACIE geforderten Mindestfallzahlen.

ii. Das Inselspital Bern und das Universitäts-Kinderspital beider Basel haben in Form eines Kooperationsvertrags das Inselspital Bern als Standort für die autologen Stammzelltransplantationen festgelegt. Das HSM Fachorgan unterstützt diese Leistungskoordination und empfiehlt die Leistungszuteilung an das Inselspital Bern und das Kinderspital Zürich, welche im Langzeitvergleich die höchsten Fallzahlen aufweisen.

(2) Für die Leistungszuteilung im Bereich der allogenen Stammzelltransplantation: i. Alle drei vorgeschlagenen Zentren verfügen über die JACIE-Akkreditierung und müssen im Rahmen dieser Akkreditierung umfassende Auflagen bzgl. Qualitätssicherung erfüllen. Unter anderem beinhaltet dies den Einschluss aller Patienten in ein Register.

ii. Die Leistungszuteilung berücksichtigt regionalpolitische Versorgungsaspekte. Aus fachlichen Überlegungen, insbesondere aufgrund der schweizweit sehr kleinen Fallzahlen (20­30 Fälle/Jahr), ist mittelfristig eine weitergehende Leistungskonzentration zu diskutieren.

(3) Im Übrigen wird auf den Bericht «Pädiatrische Onkologie» vom 19. Juli 2013 verwiesen.

6. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Publikation im Bundesblatt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden (Art. 90a Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in Verbindung mit Art. 12 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008).

7. Mitteilung und Publikation Der Bericht «Pädiatrische Onkologie» vom 19. Juli 2013 kann von den Betroffenen beim HSM-Projektsekretariat, Speichergasse 6, Postfach 684, 3000 Bern 7, bezogen werden.

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

10. September 2013

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Für das HSM Beschlussorgan Die Präsidentin: Heidi Hanselmann