Verfügung betreffend eine Verwertungshandlung im Bankenkonkursverfahren über die SAM Management Group AG in Liquidation

vom 26. Juli 2013

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, gestützt auf Artikel 24 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 8. November 19341 und Artikel 34 Absatz 4 der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Insolvenz von Banken und Effektenhändlern vom 30. August 20122, in dem Bankenkonkursverfahren über die SAM Management Group AG in Liquidation, Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil, verfügt: 1.

Die mittels Kauf- und Sicherungsverträgen vom 11. März 2013 und 26. April 2013 vorgenommene Verwertungshandlung hinsichtlich der von der SAM Management Group AG in Liquidation gehaltenen Geschäftsanteile an der Fröschl Geothermie GmbH, Regensburg, wird bestätigt.

2.

Die Verfahrenskosten von 23 000 Franken werden den einzelnen Gesuchstellern solidarisch auferlegt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit deren Eröffnung bzw. Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder ihres Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen. Detaillierte Unterlagen können bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, eingesehen werden.

7. August 2013

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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

SR 952.0 SR 952.05

2013-1900

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