Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung Das Gentechnikgesetz muss geändert werden um die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Koexistenz unter Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 gewährleistet und der Verzicht auf den Einsatz von GVO in gewissen Gebieten (GVO-freie Gebiete) und unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die Bestimmungen auf Verordnungsstufe müssen entsprechend angepasst werden (neue Koexistenzverordnung und Anpassung der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial).

Datum der Eröffnung: 30. Januar 2013 Vernehmlassungsfrist: 15. Mai 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Boden und Biotechnologie, 3003 Bern, Telefon +41 313 22 80 92, Fax +41 31 324 79 78, www.umwelt-schweiz.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Februar 2013

2013-0274

Bundeskanzlei

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