Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2012 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 6. Juni 2013

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. März 20132, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2012 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 3 127 379 327 Franken, einem operativen Aufwand von 3 038 167 991 Franken und dem Finanzergebnis von 12 919 448 Franken mit einem Jahresergebnis von 102 130 784 Franken abschliesst;

b.

Die konsolidierte Investitionsrechnung mit Investitionen von netto 218 567 020 Franken;

c.

Die konsolidierte Geldflussrechnung mit der Veränderung des Fonds Flüssige Mittel von 195 422 153 Franken als Zunahme;

d.

Die Bilanz per 31. Dezember 2012 mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 2 687 692 018 Franken.

Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung des ETH-Rats vom 5. Februar 20043 über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs wird die bilanzielle Reserve aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes im Umfang von 44 087 840 Franken erhöht.

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.

SR 414.123

2013-1751

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Rechnung 2012 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 4. Juni 2013

Nationalrat, 6. Juni 2013

Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Philippe Schwab

Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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