Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11894 Widersprechende Esprit International, a California Limited Partnership, 1370 Broadway, USA-New York (NY), CH-Marke Nr. 410 006 «ESPRIT» gegen Widerspruchsgegner Oscar de la Renta, LLC, 550 Sevent Avenue, USA-New York, NY 10018, internationale Registrierung Nr. 1 072 465 «ESPRIT D'OSCAR».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. Juni 2013 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

11. Juni 2013

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2013-2901