Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12876 Widersprechende ALDI GmbH & Co KG, Burgstrasse 37, DE-45476 Mülheim, internationale Registrierung Nr. 847 010 «ADVENTURIDGE» gegen Widerspruchsgegnerin IC Companys A/S, Raffinaderivej 10, DK-2300 Copenhagen S, internationale Registrierung Nr. 1 134 310 «BE ADVENTUROUS» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Mai 2013 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Der Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1400 Franken (inkl. die Hälfte der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

27. Mai 2013

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2013-1408