Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts Die Vorlage verfolgt zwei Hauptziele: Einerseits sollen auf alle Steuerstrafverfahren dieselben Verfahrensbestimmungen Anwendung finden, und andererseits soll die Beurteilung des Lebenssachverhalts unabhängig von der betroffenen Steuer nach möglichst einheitlich ausgestalteten Straftatbeständen und strafrechtlichen Grundsätzen erfolgen.

Datum der Eröffnung: 29. Mai 2013 Vernehmlassungsfrist: 30. September 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Annelies Rupp, Sekretariat, Abteilung Strafsachen und Untersuchungen, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 031 323 01 81, Fax 031 322 87 72, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. Juni 2013

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Bundeskanzlei

2013-1437