Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013 zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Die Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands regelt die Evaluierung der Umsetzung und Anwendung des Schengen-Besitzstands durch angehende und bestehende Schengen-Staaten neu. Sie hebt die bisherige Rechtsgrundlage aus den 90-er Jahren auf, die im Rahmen ihrer Schengen-Assoziierung auch für die Schweiz von Bedeutung gewesen ist. Mängel bei der Umsetzung oder Anwendung des Schengen-Rechts sollen in Zukunft effizienter behoben werden.

Dadurch werden die Schengener Zusammenarbeit gestärkt und das gegenseitige Vertrauen gefördert. Die Verordnung überträgt der Europäischen Kommission eine Koordinationsfunktion, belässt aber weiterhin wesentliche Entscheidungen den Schengen-Staaten.

Datum der Eröffnung: 20. November 2013 Vernehmlassungsfrist: 20. Februar 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Europarecht und internationaler Menschenrechtsschutz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 325 19 44, 031 325 40 65, Fax 031 322 84 01, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Dezember 2013

2013-3033

Bundeskanzlei

9145

Vernehmlassungsverfahren

9146