Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen 11.446 s Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz Im beiliegenden Vorentwurf für ein Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG) sollen die verschiedenen Bestimmungen, die ausschliesslich Auslandschweizerinnen und -schweizer betreffen, in einem Erlass übersichtlich und in sich kohärent zusammengefasst werden. So wurden z.B. das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.5) und das Bundesgesetz über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland (SR 852.1) in die Vorlage integriert.

Im ASG sollen jedoch nicht nur die Beziehungen der Schweiz zu den angemeldeten Auslandschweizerinnen und -schweizern geregelt werden, sondern generell die Beziehungen zu Schweizer Personen und Institutionen im Ausland. Der konsularische Schutz und die konsularischen Dienstleistungen für alle Schweizerinnen und Schweizer waren bisher nur in einem Reglement geregelt. Sie sollen auch in das neue ASG aufgenommen werden.

Es ist vorgesehen, dass auch die Bestimmungen des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über die «Präsenz schweizerischer Bildung im Ausland» in das ASG integriert wird. Zu diesem Entwurf ist bereits letzten Sommer eine Vernehmlassung durchgeführt worden, so dass die entsprechenden Bestimmungen hier nicht noch einmal unterbreitet werden.

Datum der Eröffnung: 13. Mai 2013 Vernehmlassungsfrist: 30. August 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 031 322 99 44, Fax 031 322 98 67, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

28. Mai 2013

2013-1284

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