Notifikation (Art. 36 Bst. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes, VwVG; SR 172.021) Verfügung betreffend Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Tonny Joel Omino Ogolla, geb. 5. Februar 1979, von Gondiswil BE, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.

Das Bundesamt für Migration verfügt: 1.

Die am 7. Oktober 2009 erfolgte erleichterte Einbürgerung von Herrn Tonny Joel Omino Ogolla, geb. 5. Februar 1979, rechtskräftig geworden am 8. November 2009, Bürger von Gondiswil BE, wird gemäss Artikel 41 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BüG; SR 141.0) nichtig erklärt.

2.

Die Nichtigkeit erstreckt sich auf alle Familienglieder, deren Schweizer Bürgerrecht auf der nichtig erklärten Einbürgerung beruht.

3.

In Anwendung der Verordnung vom 23. November 2005 über die Gebühren zum Bürgerrechtsgesetz (GebV-BüG; SR 141.21) wird eine Gebühr von 400 Franken erhoben.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden. Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie der Beschwerdeführer sie in Händen hat, beizulegen.

11. Juni 2013

2013-1391

Bundesamt für Migration

3647