Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2013­2016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2013­2016 Änderung vom 13. März 2013 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20121, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 25. September 20122 über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2013­2016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2013­2016 wird wie folgt geändert: Art. 1 Zur Deckung des Finanzbedarfs des ETH-Bereichs für Betrieb und Investitionen in den Jahren 2013­2016 wird ein Zahlungsrahmen von 9643,9 Millionen Franken bewilligt. Davon werden 60 Millionen zum Ausbau der Energieforschung in den Jahren 2013­2016 (Betrieb und Investitionen) eingesetzt.

1

2

Die Jahresanteile betragen:

für 2013:

2271,4 Millionen Franken;

für 2014:

2364,2 Millionen Franken;

für 2015:

2456,6 Millionen Franken;

für 2016;

2551,7 Millionen Franken.

Art. 2 Abs. 2 Die Änderung des Leistungsauftrags gemäss Anhang zur Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20123 wird genehmigt.

2

1 2 3

BBl 2012 9017 BBl 2012 8365 BBl 2012 3099

2012-1854

2611

Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2013­2016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2013­2016. BB

II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 7. März 2013

Ständerat, 13. März 2013

Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Philippe Schwab

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