Flugfeld Luzern-Beromünster Gesuch um Plangenehmigung für Pistenbefestigung und Änderung des Betriebsreglements

Gesuchstellerin:

Flubag Flugbetriebs AG, Beromünster, 6025 Neudorf

Gegenstand:

Befestigung der bestehenden Graspiste mit einem Hartbelag. Änderung des Betriebsreglements betreffend Helikopterbetrieb.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36d und 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Luzern sowie die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht können vom 8. April bis zum 7. Mai 2013 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden: ­ Gemeindeverwaltung Beromünster, Fläcke 1, 6215 Beromünster; ­ Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi), Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern.

Einsprachen:

Wer von dem beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

4. April 2013

2013-0750

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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