Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 17. Juli 2013 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes gegen die Schweizerische Post AG und die Post CH AG eröffnet.

Die Untersuchung soll zeigen, ob der Schweizerischen Post im Bereich adressierte nationale Briefsendungen für Geschäftskunden eine marktbeherrschende Stellung zukommt und ob sie eine solche Stellung missbraucht. Im Fokus stehen das aktuelle und das vorhergehende Preissystem für Geschäftskunden, welche einen Umsatz mit der Schweizerischen Post von mindestens 100 000 Franken erzielen. In der Untersuchung soll geprüft werden, ob die Schweizerische Post durch die Art der Ausgestaltung und Anwendung der Preissysteme Konkurrenten in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert, indem etwa Geschäftskunden der Bezug von Leistungen von Konkurrenten in unzulässiger Weise erschwert oder gar verunmöglicht wird. Weiter soll geprüft werden, ob die Schweizerische Post durch die Preissysteme gewisse Kunden diskriminiert oder Abnehmer in anderer Weise benachteiligt.

Innerhalb von 30 Tagen steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Diese Frist beginnt einen Tag nach der Publikation dieser Bekanntmachung zu laufen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c Kartellgesetz können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

30. Juli 2013

2013-1859

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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