Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Übereinkommens über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Oktober 20132, beschliesst: Art. 1 1

Es werden genehmigt: a.

das Übereinkommen vom 10. September 20103 über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt;

b.

das Zusatzprotokoll vom 10. September 20104 zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen und zum Zusatzprotokoll zu erklären.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 der Bundesverfassung).

1 2 3 4

SR 101 BBl 2013 8543 BBl 2013 8561 BBl 2013 8575

2013-2293

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Genehmigung des Übereinkommens über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen. BB

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