Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 12877 Widersprechende Tamedia AG, Werdstrasse 21, CH-8004 Zürich, CH-Marke Nr. 537 526 «PIAZZA» gegen Widerspruchsgegnerin PIAZZA TECHNOLOGIES, INC., 541D Cowper Street, US-Palo Alto CA 94301, internationale Registrierung Nr. 1 132 594 «PIAZZA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. September 2013 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 12877 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 132 594 «PIAZZA» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Dienstleistungen definitiv verweigert [sog.

Déclaration de refus définitif total ­ règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun (sur motifs relatifs)].

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

24. September 2013

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2013-2647