Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Schweizerische Vereinigung Städtischer Polizeichefs (SVP), der Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) und das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf einer Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Polizist mit eidgenössischem Fachausweis/Polizistin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

7. Mai 2013

2013-1114

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

3113