Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verein ICT-Berufsbildung Schweiz, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter ICT-Manager/Diplomierte ICT-Managerin eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

16. Juli 2013

5502

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2013-1725