Anhang 1

Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 20132, beschliesst: Art. 1 1 Das Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20133 zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2013 8057 SR ...; BBl 2013 8103

2013-1710

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Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama). BB

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