Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken Juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen und deren Gewinn 20 000 Franken nicht überschreiten, sollen für die direkte Bundessteuer nicht besteuert werden, sofern diese Gewinne ausschliesslich und unwiderruflich diesen ideellen Zwecken gewidmet sind. Die Kantone sollen die Höhe der Freigrenze selbst festlegen können.

Datum der Eröffnung: 10. April 2013 Vernehmlassungsfrist: 10. Juli 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 031 322 73 10, Fax 031 322 73 49, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

23. April 2013

2013-0988

Bundeskanzlei

2909