Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 22 Mai 2013 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen folgende Unternehmen eröffnet: AMAG Automobil- und Motoren AG, Zürich; Garage Gautschi AG, Thunstetten; City-Garage AG, St. Gallen; Autoweibel AG, Aarberg; Asag Auto Service AG, Basel.

Die Wettbewerbskommission hat Kenntnis erhalten von möglichen unzulässige Wettbewerbsabreden zwischen den betroffene Unternehmen. Gegenstand dieser Abreden bildeten die Fixierung von Rabatten sowie die Pauschalabzüge bei Neuwagen der Marken der Volkswagen-Gruppe (VW, Audi, Skoda, Seat) im Einzelhandelsverkauf.

Mit der Untersuchung soll geprüft werden, ob tatsächlich unzulässige Wettbewerbsabrede vorliegen.

Innerhalb von 30 Tagen steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Diese Frist beginnt einen Tag nach der Publikation dieser Bekanntmachung zu laufen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c Kartellgesetz können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

4. Juni 2013

2013-1390

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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