Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2013

Entwurf

(Rüstungsprogramm 2013) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 20132, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Rüstungsprogramm 2013 wird zugestimmt.

1

Es wird ein Gesamtkredit von 740 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.

2

Art. 2 1

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.

Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zulasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).

2

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2013 3689

2013-0742

3727

Rüstungsprogramm 2013. BB

Anhang

Verpflichtungskreditverzeichnis Vorhaben

Beträge in Fr.

­ Führung

209 000 000

­ Mobilität

160 000 000

­ Unterstützung und Durchhaltefähigkeit

149 000 000

­ Schutz eigener Kräfte

222 000 000

Gesamtkredit Rüstungsprogramm 2013

740 000 000

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