Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 13020 Widersprechende XOX Gebäck GmbH, Am Hastebach 8, D-31789 Hameln, internationale Registrierung Nr. 551 728 «XOX» gegen Widerspruchsgegnerin Haus zur Hanse GmbH & Co. KG, Güldenstrasse 7, D-38100 Braunschweig, internationale Registrierung Nr. 1 141 347 «OX» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. August 2013 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widerspruchspartei schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

5. August 2013

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2013-2013