Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 15. April 2013 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die ANOBA Holding AG, Bernet Bau AG, De Zanet AG, Hagedorn AG, Implenia Schweiz AG, Oberholzer AG Eschenbach, Oberholzer AG, Hoch- und Tiefbau, Goldingen und Walo Bertschinger AG eröffnet (siehe Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB, Nr. 77 vom 23. April 2013).

Am 21. Oktober 2013 wurde, im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums, diese Untersuchung auf folgende Unternehmen ausgedehnt: die Toller Unternehmungen AG, Rapperswil-Jona, und die Gebr. P. und J. Reichmuth AG, Freienbach.

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat Kenntnis von allfälligen Abreden im Strassen- und Tiefbau in der Region See-Gaster und angrenzenden Regionen.

Diese Abreden, welche insbesondere die Koordination von Eingaben bzw. Eingabesummen bei Ausschreibungen sowie die Aufteilung von Bauprojekten bzw. Kunden betreffen, stellen möglicherweise unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Artikel 5 KG dar. Zudem wird klargestellt, dass die vorliegende Untersuchung nicht nur Absprachen innerhalb des Kantons St. Gallen betrifft, sondern auch Absprachen der Untersuchungsadressaten in den angrenzenden Kantonen wie z.B.

im Kanton Schwyz.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

5. November 2013

2013-2747

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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