Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2013 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 5. Dezember 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. August 20122, beschliesst: Art. 1 Der Voranschlag des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2013 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: 1.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 3 238 579 761 Franken, einem operativen Aufwand von 3 222 400 451 Franken und dem Finanzergebnis von 10 199 000 Franken mit einem budgetierten Jahresergebnis von 26 378 310 Franken abschliesst;

2.

Die konsolidierte Investitionsrechnung mit budgetierten Investitionen von netto 277 170 000 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 29. November 2012

Ständerat, 5. Dezember 2012

Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Philippe Schwab

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.

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Voranschlag 2013 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV

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