Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes Die vorgeschlagene Neustrukturierung des Asylbereiches stützt sich auf den Schlussbericht der Arbeitsgruppe Bund/Kantone vom 29. Oktober 2012, welche zur Aufgabe hatte, den Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich vom März 2011 umzusetzen. Anlässlich der nationalen Asylkonferenz vom 21. Januar 2013 haben die Kantone, die Städte- und Gemeindeverbände diesem Schlussbericht sowie den Eckwerten des Konzepts «Neustrukturierung des Asylbereiches» einstimmig zugestimmt. Hauptziel der vorgeschlagenen Neustrukturierung des Asylbereiches ist es, die Asylverfahren markant zu beschleunigen. Neu sollen deshalb eine Mehrheit der Asylverfahren in Zentren des Bundes rechtskräftig abgeschlossen werden. Als flankierende Massnahme zum beschleunigten Verfahren soll ein Anspruch auf kostenlose Beratung über das Asylverfahren und eine kostenlose Rechtsvertretung für Asylsuchende vorgesehen werden.

Datum der Eröffnung: 14. Juni 2013 Vernehmlassungsfrist: 7. Oktober 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 325 48 12, Fax 031 325 97 56, www.bfm.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

2. Juli 2013

2013-1615

Bundeskanzlei

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Vernehmlassungsverfahren

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