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Bundesblatt 97. Jahrgang.

Bern, den 1. Februar 1945.

Band I.

Erscheint in der Segel alle l* Tagt. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken int Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr; 60 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes an der Zwingerstrasse in Basel.

(Vom 19. Januar 1945.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Durch Bundesbeschluss vom 18. Juni 1943 ist für den Ankauf einer Liegenschaft an der Zwingerstrasse in Basel zu PTT-Zwecken ein Kredit von Fr. 295 000 bewilligt worden. Wie in der bezüglichen Botschaft an die eidgenössischen Bäte ausgeführt wurde, handelte es sich um eine vorsorgliche Liegenschafts erwerbung im Hinblick auf die künftigen Platzbedürfnisse der PTT-Verwaltung, zugleich aber auch um eine günstige Gelegenheit, die unzulänglichen Platzverhältnisse beim Postgarage- und Werkstättedienst in Basel vorläufig durch Benützung der zum Kaufsobjekt gehörenden, älteren Gebäulichkeiten zu beheben.

Die Erstellung neuer PTT-Garage- und Werkstättegebäude auf dem erworbenen Areal wurde für die Nachkriegszeit in Aussicht genommen, d. h.

sobald sich die Verhältnisse in der Beschaffung von Eisen und Zement bessern würden und die Ausführung dieser Bauarbeiten auch als erwünschte Gelegenheit der Arbeitsbeschaffung dienen könnte. Ausserdem wurde vorgesehen, auf dem nämlichen Terrain eine Telephon-Quartierzentrale zu errichten, sobald die Verhältnisse im Telephonverkehr es erfordern würden.

Die Zahl der Telephonteilnehmer im Stadtnetz von Basel hat nun seither derart zugenommen, dass die Anschlusskapazität der bestehenden Ortsämter Basel-Safran 1--3 bei Weiterdauer dieses Zuwachses bereits gegen Ende des Jahres erschöpft sein wird. Eine Erweiterung der bestehenden Zentralen kommt aus räumlichen und betriebstechnischen Gründen nicht in Frage. Es erweist sich deshalb als notwendig, das vorgesehene Telephongebäud auf dem Areal an der Zwingerstrasse so bald als möglich zu erstellen.

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Das neue Amt soll vorerst für 10 000 Anschlüsse eingerichtet werden, doch wird ein späterer Ausbau auf 20 000 Teilnehmernummern möglich sein.

Durch die Abtrennung der an diese Quartierzentrale angeschlossenen Teilnehmer werden die bestehenden Telephonzentralen Safran l--3 so weit entlastet, dass sie den normalen Zuwachs ihres Netzgebietes wieder bis 1949 werden übernehmen können. Auf diesen Zeitpunkt wird voraussichtlich eine weitere Abtrennung nötig sein.

Das zu erstellende Telephongebäude umfasst 2 Kellergeschosse, das Erd.geschoss und 8 Obergeschosse, deren Anlage und Einteilung nach dem von.

der Direktion der eidgenössischen Bauten in Zusammenarbeit mit den Organen der PTT-Verwaltung erstellten Bauprojekt wie folgt vorgesehen ist: 2. Kellergeschoss: Heizung, Kellerräume. Nebenräume.

1. Kellergeschoss: Akkumulatoren- und Magazinräume, Kabelkeller.

Erdge.schoss: Verteilerraum, Lagerräume, Durchfahrt zum Hinterhof.

1. Obergeschoss: Wählersaal, Werkstatt, Bureaux, Garderoben und Toiletten.

2. Obergeschoss: Wählersaal mit Nebenräumen.

3. Obergeschoss: Wohnung für Monteur-Hauswart, Material- und Archivräume.

Der verbleibende Teil des PTT-Areals an der Zwingerstrasse wird vorläufig, d. h. bis zur Ausführung der für die Nachkriegszeit vorgesehenen Neubauten, als Postgarage und -Werkstätte behelfsmässig weiter verwendet.

Die Baukosten für das Telephongebäude sind auf Grund der gegenwärtigen Preise und Löhne auf Fr. 1070000 veranschlagt, wovon Fr. 33 000 auf den Abbruch bestehender Gebäulichkeiten entfallen. Vorbehalten bleibt eine anfällig durch weitere Verteuerung von Material und Löhnen bedingte Erhöhung der Baukosten.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit von Fr. l 070 000 für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Zwingerstrasse in Basel bewilligen und den beigefügten Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss gutheissen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 19. Januar 1945.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ed. T. Steiger.

Der Bundeskanzler: Leimgruher.

99 (Entwurf)

ßuwlesbescliliiss über

die Erstellung eines Telephongebäudes an der Zwingerstrasse in Basel.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 19. Januar 1945, beschliesst:

Art. 1.

Für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Zwingerstrasse in Basel wird ein Kredit von Fr. l 070 000 bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Eahmen des bewilligten Kredites noch jene Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes an der Zwingerstrasse in Basel. (Vom 19. Januar 1945.)

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Jahr

1945

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03

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4657

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.02.1945

Date Data Seite

97-99

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