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4871

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1944/45.

(Vom 26. Oktober 1945.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Art. 2 des Regulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1908 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1944 bis 80. Juni 1945 nachstehenden Bericht zu unterbreiten:

L Allgemeines.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Gesetzessammlung veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 11. Juli 1944 über die Verwertung der Walliser Aprikosenernte 1944, A. S. 60, 482.

2. Verfügung Nr. 3 des eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amtes und der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 19. Juli 1944 über die Abgabe von verbilligtem Frischobst an die minderbemittelte Bevölkerung im Herbst 1944 (Abgabe von Frühobst). A. S, 60, 493.

8. Bundesratsbeschluss vom 5. September 1944 über Massnahmen zur Verwertung der Kernobsternten und zur Versorgung des Landes mit Kernobst und Kernobsterzeugnissen, A, S, 60, 568.

4, Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 5, September 1944 über die Versorgung des Landes mit Kernobst und Kernobsterzeugnissen. A. S. 60, 586.

253 5. Verfügung Nr. 4 des eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amtes und der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 18. September 1944 über die Abgabe von verbilligtem Frischobst an die minderbemittelte Bevölkerung im Herbst 1944 (Abgabe von Frühobst). A. S. 60, 610.

6. Verfügung Nr. 5 des eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amtes und der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 27. September 1944 über die Abgabe von verbilligtem Frischobst an die minderbemittelte Bevölkerung im Herbst 1944 (Abgabe von Lagerobst). A. S. 60, 611.

7. Verfügung Nr. 6 des eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amtes und der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 23. Oktober 1944 über die Abgabe von verbilligtem Frischobst an die minderbemittelte Bevölkerung im Herbst 1944 (Abgabe von Lagerobst). A. S. 60, 693.

8. Bundesratsbeschluss vom 81. Oktober 1944 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues. A. S. 60, 708.

9. Verfügung Nr. 7 des eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amtes und der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 9. Januar 1945 über die Abgabe von verbilligtem Frischobst an die minderbemittelte Bevölkerung im Winter 1944/45 (Abgabe von Lagerobst). A. S. 61, 35.

10. Verfügung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 15. März 1945 über die Kontingentierung des Verkaufes gebrannter Wasser. A. S. 61, 145.

11. Vollziehungsverordnung vom 29. März 1945 zum Bundesgesetz vom 23. Juni 1944 über die Konzessionierung der Hausbrennerei. A. S. 61, 192.

12. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 29. Mai 1945 über die Verwertung der Kirschenernte 1945. A. S. 61, 342.

18. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 29. Mai 1945 über die Verwertung der Walliser Erdbeerenernte 1945. A. S. 61, 346.

14. Weisung Nr. l der Sektion für Kartoffeln des eidgenössischen KriegsErnährungs-Amtes vom 30. Mai 1945 über die Verwertung der Kartoffelernte 1945 und die Kartoffelversorgung des Landes. A. S. 61, 849.

15. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 29. Juni 1945 über die Verwertung der Walliser Aprikosenernte 1945. A. S. 61, 463.

Ferner ist zu erwähnen, dass am 6. April 1945 das B u n d e s g e s e t z vom 23. Juni 1944 über die Konzessionierung der Hausbrennerei samt der oben aufgeführten
Vollziehungsverordnung vom 29. März 1945 in Kraft getreten ist.

Auf dein Gebiete der Kriegswirtschaft hatte die Alkoholverwaltung auch im Geschäftsjahr 1944/45 mit den ihr angeschlossenen Sektionen für Kartoffeln und Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-

254 Amtes die ihr zugewiesenen Aufgaben zu bewältigen. Im Kapitel V über die Kartoffel- und Obstverwertung wird darüber im Zusammenhang mit den auf Grund der Alkoholgesetzgebung ergriffenen Massnahmen berichtet.

Die Betriebsrechnung des Geschäftsjahres 1944/45 ergibt folgendes Bild : Einnahmen Fr. 43840886.06 Ausgaben » 21340115.91 Einnahmenüberschuss Fr. 22000770.15 Im Voranschlag war ein Überschuss von Fr. 8 851 000 vorgesehen. Gegenüber dem Rechnungsabschluss des Vorjahres von 14 Millionen Franken hat sich der Abschluss für das Jahr 1944/45 um rund 8 Millionen verbessert. Diese Zunahme ist zur Hauptsache auf den vermehrten Eingang an Steuern, Abgaben, und Monopolgebühren sowie auf die Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Sprit und Spiritus zurückzuführen. Anderseits konnten bei den Ausgaben Einsparungen erzielt werden. Es fällt hier insbesondere ins Gewicht, dass trotz der letztjährigenRekordernte die Aufwendungen für die Obstverwertung in massigen Grenzen gebheben sind.

In Berücksichtigung der Zeitumstände wurden angemessene Abschreibungen auf den hohen Beschaffungskosten der Sprit- und Denaturierstoffvorräte vorgenommen.

Über den A b s a t z an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung gibt nachstehende Übersicht Auskunft: Es wurde in den Jahren 1985/36 bis 1944/45 abgesetzt: Trinksprit

hl 100%

Kernobstbranntwein hl 100%

IndustrieBrennZusammen spiritus sprit hl 100% hl 100% hl 100% 5 896,82 45 535,18 37 208,96 94 828,47 3 708,87 44 267,02 41 064,21 102 490,18

Verbilligter Sprit hl 100%

20,43 5 667,08 1935/36 .

11 238,97 2 211,06 1986/37 .

9 918,06 l 654,07 7 342,27 43155,29 42 197,91 104 267,60 1937/38 , 863,50 7 744,68 48 284,72 44 314,71 105 853,87 1988/89 9 145,81 10481,10 7 545,74 8 269,95 41 569,86 61 740,84 129 607,49 1939/40 , 12 620,46 9 670,16 8 477,89 42 581,76 44 266,60 117 566,87 1940/41 , 9 616,10 6937,98*) 7192,53 80 479,35 48 185,69 97 861,65 1941/42 6 969,92 5946,69*) 5767,42 22 588,56 34 848,11 76 115,70 1942/43 10 542,81 9218,01*) 8077,01 20 683,80 33600,25 82 121,36 1943/44 , 13 721,24 6955,14*) 8601,25 27 857,84 31 840,87 88 476,84 1944/45 , Zu diesen Zahlen ist noch beizufügen, dass der Spritverkauf der Alkoholverwaltung am 15. März 1945 mit Bücksicht auf den gesteigerten Bedarf an Brennspiritus infolge der verschärften Gasrationierung erneut kontingentiert werden musste nachdem bereits in der Zeit vom 1. September bis 15. De*) Kernobstbranntwein und gemischter Branntwein.

255 zember 1939 und vom 20, Oktober 1941 bis 31. August 1943 der Spritverkauf kontingentiert, seither aber frei gewesen war.

Über die einzelnen Kommissionen ist folgendes zu berichten:

1. Fachkommission.

Die Fachkommission hat im Berichtsjahr drei Sitzungen abgehalten. Eine erste Sitzung im August 1944 galt der Besprechung der Massnahmen auf dem Gebiete der Obst- und Kartoffelverwertung und -Versorgung und der inländischen Branntweinerzeugung im Geschäftsjahr 1944/45, während an einer weiteren Sitzung im November die inzwischen getroffenen und noch weiter vorzukehrenden Massnahmen einer Erörterung unterzogen wurden. In einer dritten Sitzung im März 1945 gelangte der Entwurf für die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Konzessionierung der Hausbrennerei zur Behandlung.

2. Alkoholrekurskommission.

Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Die Geschäftsstatistik zeigt folgendes Bild: Zu Beginn des Berichtsjahres hängig 3 Beschwerden Eingang im Berichtsjahr, 8 » Total 11 Beschwerden Hievon wurden erledigt : Durch Abweisung 7 Beschwerden Überweisung an Alkoholverwaltung 2 » Hängig 2 » 11 Beschwerden

II. Verwaltung (Einschliesslich Verzinsung und Gebäudeunterhalt.)

A. Personal.

Der Personalbestand betrug am Ende der Berichtsperiode: Beamte und Ständige Vorübergehend Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Burgdorf Lagerhaus Romanshorn Lagerhaus Schachen b. Malters . . . .

ca.

StäangGesamtbestandelltes

188

--

9 8 3 2 6 l 3 8 1 5 9 9

Gesamt

29

167

l -- -- 1 31

18 5 7 7 199

256

B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Rubrik II ).

Laut Rechnung Laut Voranschlag 1. Allgemeine V e r w a l t u n g : 1944/45 1944/45 a. Personalaufwand: Fr.

Fr.

Besoldungen, Gehälter, Löhne und Zulagen l 031 589.90 l 054 726.-- Teuerungszulagen 266867.95 207728.-- davon ab : l 298 407.85 Lohnrückerstattung zu Lasten der Eubrik Ili (BrennereiFr.

aufsichtstellen) 23534.45 Lohnrückerstattung des Kriegs-Ernährungs-Amtes ,160496.35 Eückerstattung der Lohnausgleichskasse . 52 365.65 Eückerstattung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt

- '

861.-

l 262 454. --

237257.45

195000.-

1061150.40 Reisekosten 135627.13 Beiträge an die Versicherungskasse und Hilfskasse 113320.85 Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichskasse 19698.15 Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . .

1456-17 Entschädigungen,Dienstaltersgeschenke usw.

3771.85

1067454.-- 125000.--

1834924.55*) b. Gemeinkosten und Sachausgaben: Geschäftsbücher, Formulare und Bureaumaterial Druck- und Buchbinderkosten Mobiliar und Bureaumaschinen Laboratoriumsbedarf . . , Post-, Telephon- und Telegraphenkosten, Betreibungs- und Gerichtsgebühren, Steuern und Abgaben . .

Bureauentschädigungen an Kontrollbeamte Entschädigung für Arbeit an das eidgenössisch statistische Amt

113900.-- 25250.-- 1400.-- 6996.-- 1340000.--

67772.07 8639.45 38149.25 10715.13

55000,-- 10000.-- 65000.-- 5000.--

52722.69 7195.--

50000.-- 7500.--

12267.--

10000.--

Übertrag 197460.59 202500.-- *) Ausser der Lohnrückerstattung des Kriegs-Ernährungs-Amtes sind bei den übrigen Personalkosten und den Gemeinkosten und Sachausgaben die Rückerstattungen bereits abgezogen.

257 Laut Rechnung 1944/45

Übertrag Hausdienst und Reinigung Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser.

Literarische Anschaffungen und Verschiedenes ab: Mietzinse Rückerstattung an Verwaltungskosten auf Straffällen usw

Laut Voranschlag 1944/45

Fr.

197460.59 28586.78 14626.35

Fr.

202500.-- 25000.-- 17000.--

4057.38 244681.05*)

4500.-- 249000.--

Fr.

3 540.--

11617 2U

'

Total Allgemeine Verwaltung

15157.20

7000.-

229523.85

242000.--

1564448.40

1582000.--

2. Lagerverwaltung (Lagerhäuser und Rektifikationsanstalt) kationsanstalt).·

Laut

Rechnung Laut1944/45 Voranschlag

1944/45

a. Eigene Lager: Burgdorf: Personalaufwand**) Gemeinkosten und Sachausgaben

Fr.

83622.70 11 039.39 44662.09

Fr.

46000.-- 10 500. -- 56500.--

Delsberg:

87140.65 16191.27

92000.-- 29000.--

103881.92

121000,--

54148.65 17 125.48

58500.-- 18 500.--

71274.08 38753.10 17858.76 56606.86

77000.-- 88200.-- 22800.-- 60500.--

Übertrag 275874.95

815000.--

Personalaufwand **) Gemeinkosten und Sachausgaben

Romanshorn: Personalaufwand**) Gemeinkosten und Sachausgaben Schachen:

Personalaufwand**). . . . . .

Gemeinkosten und Sachausgaben

*) Ausser der Lohnrückerstattung des Kriegs-Ernährungs-Amtes sind bei den übrigen Personalkosten und den Gemeinkosten und Sachausgaben die Rückerstattungen bereits abgezogen.

* *) Siehe Fussnote auf folgender Seite, Bundesblatt. 97. Jahrg. Bd. II.

19

258 -

Fr.

-

Fr.

Übertrag 275 874.95

315000.-

12411,90 20499.24 2261.--

15000.29000.10000.-

35172.14

54000.-

311047.09

369000.-

b. Mietlager: Aarau Basel Verschiedene

Zusammen davon ab : Kesselwagenmiete usw

6 657.10

Total Lagerverwaltung

804 889.99

-- 869 000. -

Für die gesamte Verwaltung ergeben sich somit folgende Ausgaben: 1.

2.

S.

4.

Allgemeine Verwaltung 1564448.401582000.Lagerverwaltung 804889.99 869000.Beratungen, Gutachten usw 14728.40 25000.Vergütung an die Zollverwaltung . . . 121108.50 100000.Gesamttotal 2 004 665.29 2 076 000.-

Im Voranschlag war eine Gesamtausgabe für die Verwaltung (Eubrik II /) von Fr. 2 076 000 vorgesehen. Die Posten II11, 2 und 8 sind im Rahmen der im Voranschlag vorgesehenen Summen geblieben. Die Mehrausgabe für den Posten II l 4 «Vergütung an die Zollverwaltung» ist auf vermehrte Eingänge an Monopolgebühren gegenüber dem Voranschlag zurückzuführen.

·) (Fussnote zu Seite 257) Burgdorf Fr.

Inbegriffen : Teuerungszulagen . .

8313.65 Beiträge an die Versicherungskasse und 2596.-- Hilfskasse Beiträge an die Unfallversicherung. . . .

373.60 Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichs556.-- kasse 354.85 Reisekosten

12194.10

Delsberg

Romanshorn

Fr.

Fr.

Schachen

Zusammen

Fr.

Fr.

19877.--

12092.50

8703.93

48987.10

7092.05

5124.50

1781.80

16594.35

825.30

416.50

824,60

1939.90

1466,25 908.65 605.10 3536.-- 2671.40 212.75 2784.15 6028.15 31932.-- 18754.90 14199.50 77080.50

259 C. Verzinsung (Rubrik 11).

Die Einnahmen betragen: Fr.

Zins aus Guthaben beim Finanz- und Zolldepartement und beim Schuldbuch 348650.35 Zins aus der Postcheckrechnung 285.40 Zins aus Grundpfanddarlehen, verschiedenen Vorschüssen usw 5968.55

Fr.

854854.30 Die Ausgaben betragen: Verzinsung des Versicherungsfonds Verzinsung des Verleiderfonds

86 656.30 4560.-- -- Überschuss der Aktivzinsen über die Passivzinsen

91 216.80 268638.--

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Rubrik II n) Es wurden vom 1. Juli 1944 bis 30. Juni 1945 für Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung ausgelegt, für: , Fr.

Zentralverwaltung in Bern 22188.65 Lagerhaus Burgdorf 6 885.83 Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg 20579.66 Lagerhaus Eomanshorn 8 098.67 Lagerhaus Schachen 6 688.99 Lagerhäuser Aarau und Basel 1943.79 Feuerbekämpfungseinrichtungen in den Lagerhäusern 200. -- Einrichtungen in Brennereien und Numerierung von Hausbrennapparaten 5007.12 Unterhalt der Kesselwagen und Verschiedenes 441.40 71928.61 Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 103 000 vorgesehen.

Neben den ordentlichen Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen wurde im Lagerhaus Delsberg die Fassade des Bureaugebäudes renoviert.

E, Brennereiaufsichtstellen.

Die Zahl der nebenamtlich geführten Brennereiaufsichtstellen ist durch weitere Zusammenlegungen auf 2781 herabgesetzt worden. Im Laufe des Geschäftsjahres wurden 34 Instruktionsversammlungen von Leitern der Brennereiaufsichtstellen mit insgesamt 546 Teilnehmern abgehalten. Im Voranschlag

260 war für die Tätigkeit der Brennereiaufsichtstellen eine Entschädigung von Fr. 580 000 vorgesehen. Die Erhöhung der eingegangenen Beträge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein gegenüber dem vorhergehenden Geschäftsjahr hatte eine entsprechende Mehrauszahlung an Provisionen an die Brennereiaufsichtstellen zur Folge. Der vorgesehene Betrag des Toranschlages wurde dadurch um rund Fr. 20 000 überschritten.

III. Brennereiwesen.

A, Gewerbliche Brennereien und ihnen gleichgestellte Auftraggeber.

a. Gewerbliche Brennereien.

Die Konzessionierung der gewerblichen Kernobst- und Spezialitätenbrennereien, mit der im letzten Berichtsjahr begonnen worden war, konnte im Brennjahr 1944/45 noch nicht völlig abgeschlossen werden.

. Am 80. Juni 1945 bestanden 124 provisorische Bewilligungen und 2714 Konzessionen für G-ewerbebrennereien. Von den 124 provisorischen Bewilligungen entfallen 68 auf Kernobstbrennereien, 56 auf Spezialitätenbrennereien und 5 auf Lohnbrennereien. Bei der G-rosszahl der provisorischen Bewilligungen handelt es sich um Fälle, bei denen besondere Verhältnisse noch umfassendere Erhebungen für den Entscheid über die Konzessionserteilung erfordern. Die 2714 Konzessionen verteilen sich wie folgt : 5 Industriebrennereien, 855 Kernobstbrennereien, 895 Spezialitätenbrennereien und 959 Lohnbrennereien. Diese Konzessionen und Bewilligungen entfallen aiif insgesamt 1508 Betriebe.

Im Berichtsjahr sind erloschen: 164 provisorische Bewilligungen und Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 170 provisorische Bewilligungen und Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein, 72 provisorische Bewilligungen und Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei, und zwar 46 durch Aufkauf der_ Brennereieinrichtung, 129 durch Handänderungen, 28 durch Einteilung der Inhaber zu den Hausbrennern und 203 durch Verzicht, Nichterneuerung oder Nichterteilung der Konzession.

Dahmgefallen sind ferner 1037 provisorische Bewilligungen, die durch eine Konzession ersetzt wurden. Neu erteilt wurden an provisorischen Bewilligungen und Konzessionen: 117 für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 118 für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 53 für den Betrieb einer Lohnbrennerei.

fr. Gewerbliche

Brennauftraggeber.

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber betrug am 80. Juni 1945 16807 gegen 18259 Ende Juni 1944 und 10197 Ende Juni 1943.

B. Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber.

Im nachfolgenden geben wir die wichtigsten Ergebnisse, die aus der statistischen Verarbeitung der Brennkarten der letzten fünf Jahre hervorgegangen eind, bekannt: .

.

261 Eingegangene a u s g e f ü l l t e Brennkarten: Ausgefüllt durch

Brennjahr 1939/40

Brennjahr 1940/41

Brennjahr 1941/42

Brennjahr 1942/43

Brennjahr 1943/44

Hausbrenner . .

Hausbrennauftraggeber .

24695

26151

25767

26272

27016

87729

101 919

98412

98961

Zusammen

112 424

128070 ! 124179

125 233

106 911 183 927

Die Verarbeitung der Brennkarten hat ergeben, dass von den 27016 Hausbrennern, die wegen ihrer Brenntätigkeit oder ihrem Branntweinvorrat im Jahre 1943/44 eine Brennkarte auszufüllen hatten, 25 358 in diesem Brenn.jähr Branntwein erzeugten. 18 225 Hausbrenner taten dies in ihrem eigenen Apparat, während 7183 durch die Lohnbrennerei brennen Hessen. Bemerkenswert ist ferner die Feststellung, dass 6478 oder rund 20 % von den sämtlichen .31 836 anerkannten Hausbrennern im Brennjahr 1943/44 überhaupt keinen Branntwein herstellten.

Die Branntweinerzeugung der Hausbrenner und gleichgestellten B r e n n a u f t r a g g e b e r betrug in den B r e n n j a h r e n 1939/40--1943/44: Erzeugt durch

Brennjahr 1939/40

Brennjahr 1940/41

Brennjahr 1941/42

Brennjahr 1942/43

Brennjahr Durchschnitt!.

Jahres1943/44 erzeugung

Liter Liter Liter Liter Liter Liter Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*)

Hausbrenner . . 488 043 789 915 703 120 815 306 912 290 741 735 Hausbrennauftraggeber . 1 623 704 3 033 661 2 385 762 2 715 332 3 329 741 2 617 640 Gesamterzeugung 2 111 747 3 823 576 3 088 882 3 530 638 4 242 031 3 359 375

Von den 912 290 Litern Branntwein, die im Brennjahr 1943/44 von Hausbrennern erzeugt wurden, sind indessen nur 431 651 Liter im eigenen Brennapparat, 480 639 Liter dagegen in Lohnbrennereien hergestellt worden, welche auch den weitaus grössten Teil der 3 329 741 Liter erzeugt haben, die für Rechnung von Hausbrennauftraggebern gebrannt wurden. Umgekehrt ist der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass 15 250 Hausbrennauftraggeber, vorwiegend solche in Berggegenden, ihren Branntwein entweder in gemieteten Hausbrennapparaten herstellten oder im Brennauftrag durch Hausbrenner *) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstärke, so wie sie in den Brennkarten eingetragen werden. Diese bewegt sich im grossen ganzen zwischen 50 und 60 Vol.%.

262 herstellen Hessen. Es macht dies aber im Brennjahr 1948/44 nur eine Erzeugung von 178 890 Litern Branntwein aus. Daraus geht hervor, dass die tatsächlich in Hausbrennapparaten hergestellte Menge Branntwein im Berichtsjahr 1943/44 610 041 Liter betrug, während im Brennauftrag durch Lohnbrenner für Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 3 631 990 Liter Branntwein effektiver Gradstärke hergestellt worden sind.

Auf die einzelnen Branntweinarten verteilen sich die Branntweinmengen der Hausbrenner und H a u s b r e n n a u f t r a g g e b e r wie folgt: Branntwein aus

Brennjahr 1939/40

Brennjahr 1940/41

Brennjahr 1941/42

Brennjahr 1942/43

Brennjahr 1943/44

Durchschnittl.

Jahreserzeugung

Liter Liter Liter Liter Liter Liter Branntwein* Branntwein* Branntwein* Branntwein* Branntwein* Branntwein*

Kernobst, Most, Trestern usw.. 1 552 780 3 003 677 2 453 806 2 738 155 3 345 725 2 618 829 Kirschen . . . . 129 73G 224 243 111 403 286 851 239 075 198 262 Zwetschgen und 30364 Pflaumen . .

14318 216 664 46754 132 532 88126 Traubentrestern, Weinhefe und Weinresten . . 396 500 354 962 464 445 433 942 496 127 429 195 16087 18154 17778 Enzianwurzeln .

10893 19270 16436 anderen Roh7943 10710 10794 8527 stoffen. . . .

7520 5666 Gesamterzeugung 2 111 747 3 823 576 3 088 882 3 530 638 4 242 031 3 359 375 Erzeugung von Branntwein je Betrieb:

Brennjahr

1989/40 1940/41 1941/42 1942/48 1948/44

.

.

.

.

.

1939/40 bis 1943/44 .

D u r c h s c DurchschnittlErzeugung u n g vEornz e u i Spezialitätenbranntwein Kernobstbranntwein Branntwein insgesamt je Betrieb, der je Betrieb, der Je Betrieb, der Spezialitätenbranntwein Kernobstbranntwein Branntwein erzeugt erzeugt erzeugt Liter Branntwein* Liter Branntwein* Liter Branntwein* 16 25 23 34 17 32 18 31 .28 34 31 17 36 34 20

82

17

29

*) Liter Branntwein natürlicher Gradstärke, s. Anmerkung auf S. 261.

263 Zum s t e u e r f r e i e n Eigenbedarf sind folgende Mengen Branntwein je Betrieb zurückbehalten worden: Durchschnittlicher Eigenbedarf an Kernobstbranntwein je Betrieb, der Kernobstbranntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Brennjahr

1939/40 1940/41 1941/42 1942/43 1948/44

.

.

.

.

.

1989/40 bis 1943/44 .

Liter Branntwein* 21 21 22 24 26

22

i

Spezialitätenbranntwein je Betrieb, der Spezialitätenbranntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Branntwein insgesamt je Betrieb, der Branntwein zum Eigenbedarf beansprucht

Liter Branntwein*

Liter Branntwein*

11 12 11 11 12

19 20 20 22 24

11

21

·

IV. Einkauf.

A. Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung.

Sprit und Spiritus:

Rohstoff und Lieferant

Übernommene Menge

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100%

Kosten

hl Alkohol 100 %

Fr.

Fr.

a. aus Melasse der Zuckerfabrik & Raffinerie Aarberg A G . . . . 3661,91 &. aus Sulfitablaugen der Cellulosefabrik Attisholz A G . . . . 24 342, 48 c. aus Holz der Holzverzuckerungs AG, Ems 25 321, 92 d. aus Kalziumkarbid der Lonza AG., Visp 2 328, 26 e. Verschiedenes --,74 55 655, 31 Prachtauslagen Kosten loco Lagerhaus, zusammen . . . . 55 655, 31

118.40

433565.60

157.28 3828585.70 217.46 5506567.25 156.77 364994.85 150.-- 111.-- 182.08 10133824.40 2.23 124341.25 184.31 10258165.65

Hievon ab: Für Lieferungen des Jahres 1943/44 ai. f Rechnungg 1944/45 rückerstattet (Aarberg) . . . . .

-- 2792.65 Im Geschäftsjahr 1944/45 bezahlt 10255378.-- *) Liter Branntwein natürlicher Gradstärke, s. Anmerkung auf 8. 261.

264 Die in obenstellender Übersicht aufgeführten Mengen verteilen sich auf die einzelnen Sprit- und Spiritussorten wie folgt: Rohstoff und Lieferant

Alcohol absolutus

Feinsprit

Sekundasprit

Sekundaspiritus

hl Alkoh o 1 100%

a, aus Melasse der Zuckerfabrik & Raffinerie Aarberg AG b. aus Sulfitablaugen der Cellulosefabrik Attisholz AG c. aus Holz der Holzverzuckerungs

3 055, 41

606, 50

6 329, 06

18 013, 42

21 996, 73 3 120, 39

AG., Ems

191,--

13,80

d. aus Kalziumkarbid der Lonza AG., 1 806, 45

521, 81 -74 Zusammen 81381,20 3 120, 89 1 997, 45 19 156, 27

e. Verschiedenes

Kernobstbranntwein:

1944/45

Durchüberschnittsnommene preis je hl Menge Alkohol

Kosten

100%

hl Alkohol 100%

18 106,00 Frachtauslagen .

· Kosten loco Lagerhaus 18 106,00

Fr.

Fr.

249.26 4513115 75 2,55 46243.80 251.81 4559359.55

Von den im Geschäftsjahre 1944/45 übernommenen 18 106,00 hl 100 % Kernobstbranntwein entfallen 5262,84 hl 100 % auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber), 8640,99 hl 100 % auf Einzelablieferungen (vorwiegend Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber) und 4202,17 hl 100% auf Obstsaftspiritus, der im Rahmen der letztjährigen Verwertung der Mostobstüberschüsse durch die Cellulosefabrik Attisholz AG. im Lohn für die Alkoholverwaltung hergestellt wurde.

;

265 B. Eingeführte gebrannte Wasser.

Im Geschäftsjahr 1944/45 bezog die Alkoholverwaltung aus dem Ausland keinen Alkohol. Es lagen noch auf Ende des Geschäftsjahres für ihre Rechnung im Ausland 7870,85 hl 100 %.

C. Rektifikation.

Im Berichtsjahr wurde keine Ware rektifiziert.

D. Deckung des gesamten Jahresbedarfes an gebrannten Wassern usw.

Über die Kosten der Warenbeschaffung, die Abschreibungen und den Wert der Endvorräte unterrichtet folgende Übersicht: Warengattung

Beschaffungskosten für ver- Abschreibungen kaufte Mengen Fr.

1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Rubr. II a) . . . .

2. Branntwein (Rubrik II b) 3. Sprit zur Herstellung v. pharmazeutischen Erzeugnissen, Riechund Schönheitsmitteln (Bubr. II c) . .

4. Brennspiritus . . .

Industriesprit . . .

Denaturierstoffe . .

(Rubr. II d zusammen) 5. Kohlen 6. Gebinde (Rubr. II e) Zusammen

Fr.

1665072.45 -1023612.05

Ausgaben Insgesamt

Wert der Vorräte auf 30. Juni 1945

Fr.

Fr.

641460.40 1201083.--

1280928.15 2210499.60 3491427.75

1892275.--

478 927 --

1892275.--

3286228.75 1418590.39 4704814.14 4203631.65 1115397.85 5319029.50 77251.94 33705.80 110957.74 7523561.20 2611240.18 10134801.38

501 234.-- 382600.-- 31278.-- 865112.-- 9 192

-- .-- --.-- --. -- 3120.-- 12361836.80 3798127.73 16159964.53 2557434.--

Die Mehrausgabe für die Beschaffung von Branntwein gegenüber dem Voranschlag rührt von den im Berichtsjahr übernommenen bedeutenden KernObstbranntweinmengen her. Die höhern Beschaffungskosten beim Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Biech- und Schönheitsmitteln sind begründet durch den Mehrverkauf.

266

Y. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung ohne Brennen und Förderung des Tafelobstbaues.

A. Kartoöelverwertung.

Die Frühkartoffelernte 1944 hat in den Hauptproduktionsgebieten um durchschnittlich 10 Tage später eingesetzt als im Vorjahr. Die Erträge waren im Landesdurchschnitt nur mittelmässig. Das Angebot an Frühkartoffeln blieb daher bis gegen Mitte Juli gering. Die Ernte der mittelfrühen und späten Sorten fiel im Landesdurchschnitt mit wenig Ausnahmen überall gut bis sehr gut aus. Der Gesamtertrag an Kartoffeln der Ernte 1944 wurde bei einer Anbaufläche von 89 500 ha mit 182 SOO Wagen zu 10 Tonnen eingeschätzt.

Der Durcbschnittsertrag je Hektare war somit ungefähr gleich gross wie im Vorjahr.

Die im Geschäftsjahr 1944/45 getroffenen Verwertungs- und Versorgungsmassnahmen stützten sich vor allem auf die Verfügung Nr. 80 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartenientes vom 4. Juni 1942 betreffend die Kartoffelverwertung und -Versorgung sowie auf das von uns gutgeheissene Bewirtschaftungsprogramm der Alkoholverwaltung und auf verschiedene Weisungen dieser Verwaltung.

Im Hinblick auf die Bedeutung, die der Kartoffelversorgung in der heutigen Zeit zukommt, sind im wesentlichen die gleichen Massnahmen für die Verwertung und Versorgung angeordnet worden wie in früheren Jahren, trotzdem im Frühjahr und Vorsommer 1944 ein Teil der damaligen Vorräte mir auf dem Wege der Verfütterung und des Exportes verwertet werden konnte.

Ab 31. Juli 1944 übernahm die Alkoholverwaltung auf den Sendungen von Speisckartoffeln in ganzen und halben Wagenladungen die über 50 Ep.

je 100 kg hinausgehenden reinen Frachtkosten. Dadurch wurde der Konsumentenpreis für die Speisekartoffeln um Fr. l je 100 kg verbilligt. Auch für Saat- und Futterkartoffeln wurden Frachtbeiträge gewährt. Die Kartoffelsendungen von mehr als SOO kg an ausserhalb des Kantons des Produktionsgebietes wohnhafte Abnehmer waren der Bewilligungspflicht unterstellt.

Die Inhaber der Kartoffelhandelskarte, d. h. die landwirtschaftlichen Organisationen und privaten Handelsfirmen, wurden verpflichtet, von den Produzenten alle angebotenen Speisekartoffeln und das anerkannte Aushilfssaatgut zu übernehmen. Die Speisekartoffeln mussten vorweg an die Verbraucher für die Wintereinkellerung und an die Armee abgeliefert werden.

Die Verbraucher hatten somit
die Möglichkeit, im Herbst unbeschränkte Mengen Kartoffeln zu übernehmen und einzukellern. Für die Minderbemittelten ist eine Verbilligungsaktion auf der Grundlage eines Abgabepreises von Fr. 10 per 100 kg durchgeführt worden. Diese Aktion wurde im Februar und März dieses Jahres wiederholt, so dass die Minderbemittelten die Möglichkeit hatten, ihren Bedarf bis zum Beginn der neuen Ernte einzudecken. Es wurden rund 2000 Wagen verbilligt abgegeben.

267 Die Kartoffeln, welche im Herbst nicht direkt von den Verbrauchern übernommen wurden, sind in ähnlicher Weise wie in früheren Jahren durch die landwirtschaftlichen Organisationen und die privaten Handelsfinnen auf Pflichtlager gelegt worden und dienten als Eeserve für die Versorgung der Konsumenten, welche nicht selbst einkellern konnten, sowie für die Armee und die Internierten.. Von den.auf diese Weise eingelagerten Kartoffeln war auf Ende Dezember 1944 ungefähr die gleiche Menge wie im Vorjahr zu Speiseund Saatzwecken vorhanden (13 000 Wagen). Diese Vorräte waren in einigen hundert Lagern auf das ganze Land und die wichtigsten Verbraucherplätze verteilt.

Mit Bücksicht auf die Streckung der Getreidevorräte wurde schon frühzeitig, d. h. am 1. November 1944, mit der Beimischung von Kartoffeln zum Brot begonnen. Die Beimischung hat sich bis zum 31. März 1945 erstreckt.

Es mussten hierfür insgesamt 4000 Wagen Kartoffeln zur Verfügung gestellt werden.

Dementsprechend ist die Abgabe von Kartoffeln zu Putterzwecken gegenüber dem Vorjahr stark eingeschränkt worden. Aus den Pflichtlagern wurden nur die Abfälle für die Verfütterung abgegeben. Der technischen Verarbeitung wurden zur Sicherstellung der Stärkeversorgung der Industrie rund 1500 Wagen zugewiesen. 250 Wagen sind auf Mehl für die Suppenherstellung verarbeitet worden. Der Export blieb auf die unbedeutende Menge von 150 Wagen beschränkt (zu Saatzwecken nach Frankreich in Kompensation gegen Dünger).

Die Übernahme und Einlagerung der Kartoffeln erfolgte unter bisher nie dagewesenen Schwierigkeiten (schlechtes Wetter, Mangel an Arbeitskräften und Transportmitteln). Trotz diesen Erschwernissen gelang es, die zur SpeiseVersorgung dienende Pflichtlagermengo ungefähr auf der letztjährigen Höhe zu halten.

Auch während der kältesten Zeit, in welcher jeglicher Transport von Kartoffeln eingestellt werden musste, wickelte sich die Versorgung überall ohne Störung ab. Mit Eintritt wärmerer Witterung, d. h. zu Beginn des Monats Februar, musste mit der Auslagerung aus Lagern und Mieten begonnen werden, um Verluste durch starkes Auskeimen und durch Fäulnis zu verhindern. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Verbraucher auch die Möglichkeit hatten, unbeschränkte Mengen Kartoffeln einzukaufen, so war der Absatz teilweise so flau, dass gewisse Mengen mangels anderer
Verwertungsmöglichkeiten industriell vorarbeitet werden mussten (Kartoffelmehl, Stärke). Die Lagervorräte an Speisekartoff ehi waren noch auf Ende Februar um rund 2000 Wagen grosser als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Erst Ende März anfangs April hat dann eine bisher nie dagewesene Nachfrage nach Kartoffeln eingesetzt. Diese plötzliche Steigerung der Nachfrage ist durch die schärfere Eationierung bzw. Einstellung der Zuteilung gewisser Lebensmittel (Brot, Hülsenfrüchte, Teigwaren usw.)

ausgelöst worden. Auch die Verwendung bedeutender Mengen von Speisekartoffeln zu Saatzwecken und die beträchtlichen Lieferungen für die Inter-

268

nierten- und Flüchtlingslager riefen grösseren Anforderungen an die Kartoffelversorgung.

Für den Übergang von der alten zur neuen Ernte, d. h. für die Zeit, in der grosse Mengen Kartoffeln üblicherweise in gewöhnlichen Lagerräumen nicht mehr haltbar sind, wurden vorsorglicherweise 650 Wagen in Kühlhäusern untergebracht (irn Vorjahr 400 Wagen). Die Kühllagervorräte wurden von der Alkoholverwaltung auf die wichtigsten Verbraucherplätze verteilt. Ausserdem stunden noch Trockenkartoffeln zur Verfügung, die ebenfalls für die Überbrückung von der alten zur neuen Ernte bereitgestellt worden sind. Dank diesen Vorkehren war es möglich, bis Ende Juni, d. h. bis zum Beginn der neuen. Ernte, den Verbrauchern Kartoffeln alter Ernte zur Verfügung zu stellen.

Für die Frühkartoffeln der Ernte 1944 wurden Produzentenpreise von Fr. 22 bis 32 je 100 kg festgesetzt. Für die mittelfrühe Qualitätssorte Bintje betrug der Preis Fr. 20 je 100 kg. Für die übrigen Sorten erhielten die Produstenten einen Preis von Fr. 17 bis 20, wobei für die hauptsächlich angebauten Sorten Ackersegen und Voran eine Herabsetzung von Fr. l und für die weissfleischigen Sorten eine solche von 50 Ep. je 100 kg eingetreten ist. Diese Preisregelung brachte eine stärkere Differenzierung zwischen den Qualitätssorten einerseits und den sogenannten Ausgleichs- und Massensorten anderseits.

Für Futterkartoffeln wurde der Preis auf Fr. 14 und für die unerlesenen Kartoffeln zu Futterzwecken auf Fr. 15.50 je 100 kg angesetzt.

Die Ausgaben der Alkoholverwaltung zur Verwertung der K a r t o f f e l e r n t e und zur Versorgung des Landes mit K a r t o f f e l n 1944/45 gehen aus der folgenden Zusammenstellung hervor: Frachtvergütungenfür Speisekartoffeln Fr. l 887 886.30 Frachtvergütungen für Saatkartoffeln » 547 105.50 Fr. 2434941.80 Verbilh'gungsbeiträge auf Futterkartoff ehi » 89 223.55 Aufwendungen für die Kartoffelernte 1944 Fr. 2 524 165.35 Stillstandsentschädigungen an frühere Brennlosinhaber. .

» 27800.-- Liquidationsentschädigungen an Losbrennereien . . . . .

» 6500.-- Verschiedenes .

» 541.30 Fr. 2558506.65 Diesen Aufwendungen steht an Einnahmen gegenüber die Eückerstattung des Kriegs-Ernährungs-Amtes, Sektion für Kartoffeln, von » 1758506.65 Es bleiben als A u f w e n d u n g e n der Alkoholverwaltung zur Förderung der K a r t o f f e l v e r w e r t u n g (Ruhr, II/) gemäss Voranschlag

Fr.

800 000.--

269 Zu den vorstehenden Ausgaben kommen die ausschliesslich kriegsbedingten Aufwendungen für die Verwertung der Ernte und die Versorgung des Landes mit Kartoffeln hinzu. Es betrifft dies die Kosten für die Lagerung von Speisekartoffeln zur Sicherstellung bis zur neuen Ernte einschliesslich der Kühllagerung. Ferner fallen darunter die Aufwendungen für die Verbilligung der für die Brotbeimischung verwendeten Kartoffeln. Diese Aufwendungen erreichen gesamthaft einen Betrag von rund 4 Millionen Franken gegenüber 6 Millionen im Vorjahr.

B. Obstverwertung und Umstellung des Obstbaues.

Auf Grund von Art. 90 und 92 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues folgende Aufwendungen gemacht : A u s g a b e n für die F ö r d e r u n g der Obstverwertung und des T a f e l o b s t b a u e s vom 1.Juli 1944 bis 30. Juni 1945.

Aufwendungen für die Verwertung von Mostobstüberschüssen Aufwendungen für die technische Verwertung von Tafelobstüberschüssen Aufwendungen für die Aktion zur Abgabe von billigem. Herbstobst Aufwendungen für die Versorgung minderbemittelter Volkskreise mit Frischobst : ...

Aufwendungen für den Absatz von Apfeltrockentrestern. . .

Umstellung des Obstbaues und Aktion zur Steigerung der Obsterträge (mit Einschluss der Rückstellung von Pranken 300000.-- zu Lasten des Berichtsjahres, weniger Fr. 360000.-- Rückstellung aus dem Jahr 1943/44) . . .

Beitrag an den Schweiz. Obstverband in Zug .

Beiträge an die Propagandazentrale für Erzeugnisse der Schweiz.

Landwirtschaft in Zürich Ordentlicher Beitrag .

Fr. 6000.-- Für besondere Aktionen 23591.70 Beitrag an den nationalen Verband gegen den Schnaps, Aarau Verschiedenes Abzüglich: Anteil der Abteilung für Landwirtschaft für die Umstellung des Obstbaues Fr. 93058.55 Zuschuss aus der Rückstellung des Geschäftsjahres 1943/44 100000.Verbleiben als Aufwendungen der Alkoholverwaltung auf Rubrik II g

Fr.

446642.15

145355.60 16 652.80 450828.08 22911.35

175185.88 97212.45

29591.70 5 000.4815.30 1398690.26

193058.55 1200631.71

270

1. Obstverwertung, a. Kernobst.

Das Berichtsjahr war gekennzeichnet durch eine Bekordernte im Herbst 1944. Der ausserordentlich reiche Ernteertrag machte umfassende Verwertungsmassnahmen nötig. Wegleitend war wiederum der Grundsatz der brennlosen Verwertung unter möglichst weitgehender Eücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Versorgung unseres Landes mit Lebensmitteln. Dem Sinn der Alkoholgesetzgebung entsprechend sollte das Brennen lediglich als letzte Verwertungsreserve dienen, auf die nur zu greifen war, wenn sich keine andere Möglichkeit zur Aufnahme allfälliger Überschüsse bot. Von besonderen Vorkehren für die Erfassung der Ernte konnte dagegen Umgang genommen werden.

Beim T a f e l o b s t gestaltete sich die Verwertung des schon bei kleinen Ernten den Inlandbedarf übersteigenden Anfalles an Herbstäpfeln im Berichtsjahr besonders schwierig. Das Ventil der Ausfuhr blieb zufolge der bei Erntebeginn noch ungeklärten Esportlage verschlossen; ein Abschieben der schlechteren Qualitäten in die Mosterei kam wegen des ausserordentlich guten Mostobstertrages nicht in Betracht. Auch die Obstaktion zugunsten der Minderbemittelten,, auf die wir später noch zurückkommen, vermochte gemessen am Gesamtertrag nur verhältnismässig kleine Obstmengen aufzunehmen. Es mussten daher noch weitere Massnahmen ergriffen werden, um den Verderb dieses Obstes oder ein Verstopfen der Lager durch die weniger wertvollen Herbstsorten zu verhindern. Eine vorsichtige Preisgestaltung und besonders die vorn Handel mit Unterstützung der Alkoholverwaltung organisierten Verbilligungsaktionen ermöglichten es, die zeitweilig auftretenden Absatzstokkungen zu überwinden. Das Frühobst und die Herbstsorten konnten vor Beginn der Einlagerungsperiode im wesentlichen abgesetzt werden, so dass die Lager für die Aufnahme der wertvolleren Lagersorten rechtzeitig zur Verfügung standen.

Damit waren auch die Voraussetzungen für die Schaffung ausreichender Vorräte an Lagcrsorten für die in erster Linie erstrebte Sicherung der Inlandversorgung mit Frischobst geschaffen. Angesichts des vollständigen Fehlens von Importen und des sich verschärfenden Mangels an Nahrungsmitteln im allgemeinen musste der Sicherung einer ausreichenden und möglichst langdauernden Versorgung unserer Bevölkerung mit Frischobst zu angemessenen Preisen grosse Aufmerksamkeit
geschenkt werden. Mit Rücksicht auf die grosse Bedeutung des Obstes für die Ernährung und im Hinblick auf die Preisgestaltung im Inland wurde im Einvernehmen mit den massgebenden Fachkreisen die Ausfuhr von Obst vorerst hintangestellt und nur eine beschränkte Menge Tafeläpfel zum Export freigegeben. Diese Zurückhaltung war um so mehr geboten, als vorauszusehen war, dass mit einer Zufuhr ausländischer Früchte nicht gerechnet werden konnte. Eine vorsichtige Bemessung der Exportmengen war auch angesichts der Schwierigkeiten geboten, die sich bei der Beschaffung des für die Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung notwendigen

271 Obstes zeigten. Das Vorhandensein grosser Obstvorräte wurde denn auch allgemein als Erleichterung der sonst recht angespannten Lage in der Nahrungsmittelversorgung empfunden. Wenn später, als Exporte mit Rücksicht auf die Inlandversorgung verantwortet werden konnten, eine Ausfuhr nicht mehr oder nur in bescheidenem Umfange möglich war, so ist dies Ursachen zuzuschreiben, die ausserhalb des schweizerischen Einflussbereiches lagen.

Einem zeitweisen Überangebot an einzelnen mittelspäten Sorten konnte weitgehend mit einer Steigerung des Inlandkonsums durch die von der Alkoholverwaltung in die Wege geleiteten absatzfördernden Massnahmen und einer weiteren Verbilligungsaktion für die Minderbemittelten sowie durch den vermehrten Obstverbrauch in der Armee begegnet werden. Ausserdem bestanden für die Früchte, welche der Konsum trotz aller dieser Massnahmen nicht aufzunehmen vermochte, Verwertungsmöglichkeiten durch die Verarbeitung auf Obstsaftkoiizentrat, Dörrobst und Apfelmus. Diese Verwertungsarten ermöglichten es, den wertvollsten Bestandteil des Obstes, den Fruchtzucker, der Landesversorgung zu erhalten. Diese technische Verwertung, welcher im ganzen rund 750 Wagen zu 10 Tonnen Lagerobst zugeführt wurden, erleichterte die Alkoholverwaltung durch Vergütung der Kosten für den Transport des Obstes zu den Verwertungsbetrieben und den Bücktransport der leeren Harasse im Betrage von insgesamt Fr. 145 855.60 sowie durch eine teilweise Produktionskostengarantie für das erzeugte Konzentrat, die indessen dank des schlanken Absatzes nicht in Anspruch genommen werden mnsste.

Die ausserordentlich reiche Obsternte machte es möglich, die verbilligte Abgabe von Obst an Minderbemittelte auf breitester Grundlage vorzunehmen.

Im Laufe der Kampagne sind von der Alkoholverwaltung gemeinsam mit dem eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amt drei Verbüligungsaktionen, und zwar eine für Herbstobst und zwei für Lagerobst, durchgeführt worden. Dabei konnten irn ganzen rund 101 000 Doppelzentner Obst vermittelt werden. Die Alkoholverwaltung hat dafür Fr. 818721.57 an Frachtvergütungen und allgemeinen Verbilligungsbeiträgen bezahlt. Dazu kommen nach vorläufiger Schätzung noch rund Fr. 110 000 an Verbilligungsbeiträgen für die Gebirgsgemeinden, wofür die Abrechnung des Kriegs-Fürsorge-Amtes noch aussteht. Die Gesamtaufwendungen
der Alkoholverwaltung für die Obstverbilligungsaktionen im Winter 1944/45 belaufen sich demnach auf rund Fr. 420 000.

Beim Mostobst war von Anfang an mit beträchtlichen Überschüssen, vorab an Mostbirnen, zu rechnen. So günstig aber Wachstumsbedingungen und Ernte waren, so ungünstig gestaltete sich die Verwertung. Die durch die Teilmobihnachung bedingte Beanspruchung von Arbeitskräften, Zugtieren und Transportmitteln, der Wagenmangel der Bahnen, die Material- und Brennstoffverknappung sowie der durch die Herbststürme verursachte ausserordentliche Anfall von Fallobst bildeten zusammen mit dem Fehlen ausreichender Ausfuhrmöglichkeiten eine ungewöhnliche Häufung von Verwertungsschwierigkeiten. Dazu kam noch eine reifebedingte Verzögerung des Erntebeginnes, welche die Verarbeitungszeit um mindestens einen halben Monat verkürzte.

272 Diesem Umstand ist es vor allem zuzuschreiben, dass die auf kurze Zeit zusammengedrängten Birnenanfuhren die Verarbeitungskapazität der Betriebe zeitweilig überstiegen.

Im Herbst galt es vorerst, für die Verwertung der leicht verderblichen und daher nicht lagerfähigen Birnen zu sorgen. Um die Mostereien vollständig für die Verarbeitung der Birnen freizumachen, wurden daher Bezug und Abgabe von Äpfeln zum Mosten bei Einsetzen der Birnenernte verboten. Eine Lockerung des Verbotes erfolgte erst nach Abflauen der Birnenzufuhren. Ausserdem wurde jede Möglichkeit zur Verarbeitung der Überschüsse auf Obstsaftkonzentrat ausgenützt. Selbst zwei für das Eindicken von Traubensaft gebaute Konzentratoren in Sitten und Eolle wurden für die Verarbeitung von Obstsaft in Anspruch genommen. Die Frachtkosten für den Transport der Safte zu diesen Konzentrieranlagen und den Eücktransport des Konzentrates trug die Alkoholverwaltung. Des weiteren veranlasste die Alkoholverwaltung die Inbetriebnahme von zwei zusätzlichen Grosskonzentrieranlagen, für deren Montage und Abbruch sie die Kosten übernahm. Um die volle Ausnützung sämtlicher Konzentrieranlagen zu erreichen, erwies es sich als notwendig, den Betrieben einen Teil des Eisikos für den Absatz des Konzentrates abzunehmen. Wir ermächtigten deshalb die Alkoholverwaltung, den Konzentrierbetrieben gegenüber eine teilweise Produktionskostengarantie im Betrage von 10 Millionen Franken zu übernehmen. Im ganzen sind rund 10 000 Wagen Mostobst auf 1808 Wagen Konzentrat verarbeitet worden. Dank der anhaltend guten Nachfrage gelang es, das Konzentrat ohne Inanspruchnahme der Garantie abzusetzen.

Trotz den umfassend in die Wege geleiteten Möglichkeiten der Konzentrierung wurden den Betrieben eine Zeitlang mehr Birnen angeliefert, als sie zu verarbeiten, namentlich zu pressen, vermochten, so dass nach zusätzlichen Verwertungsmöglichkeiten gesucht werden musste. Diese wurden durch Einschaltung bäuerlicher Mostereien in die Uberschussverwertung und die Inbetriebnahme der Brennereianlage der Cellulosefabrik Attisholz gefunden.

Gleichzeitig wurden auch Säfte- aus gewerblichen Mostereien, .die zufolge Eückstandes in der Aufarbeitung der Säfte und weitgehender Füllung ihrer Lager nicht mehr mit vollen Kräften an der Birnenverwertung mitarbeiten konnten, dem Brennereibetrieb in
Attisholz zugeführt. Sobald der Kulminationspunkt der Birnenverwertung überschritten und die Betriebe in Verbindung mit den Konzentrierbetrieben in der Lage waren, das angediente Obst aufzunehmen, wurde das Brennen von Überschüssen eingestellt. Es konnte dann auch nach und nach die Verarbeitung der Äpfel, die bis dahin bei den Produzenten oder durch den Handel und die Verwertungsbetriebe in besonders angelegten Obsthaufen gelagert wurden, aufgenommen werden.

Ihren Abschluss fand die Mostobstverwertung bis auf wenige Ausnahmen im Laufe des Monats Dezember. Die in den gewerblichen Mostereien verarbeitete Mostobstmenge belief sich auf rund 80 000 Wagen. Die gesamte Überschussverwertung belastete die Alkoholverwaltung mit Fr. 446 642.15.

273 Die gute Ernte erlaubte es, auch die Obstdörrereien voll mit Obst zu beliefern. Wie im Vorjahre erfolgte das Dörren auf privater Grundlage, da die Alkoholverwaltung keine Brennverminderungsbeiträge ausrichtete. Auch für die Verwertung der Kernobsttrester erfolgte eine Beitragsleistung nicht. Die Nachfrage nach Trockentrestern für die Verwendung als Futtermittel erlaubte die Verwertung der Trester zu Preisen, die neben der Produktionskostendeckung den Trocknereien auch einen bescheidenen Gewinn brachten. Die in der Tabelle auf Seite 269 aufgeführten Ausgabensumme für den Absatz von Apfeltrockentrestern umfasst Zahlungen für die Verbilligungsaktion des Vorjahres, die erst im Berichtsjahr erfolgt sind.

b. Steinobst.

Beim Steinobst reicht die Inlandernte im allgemeinen nicht aus, um den Bedarf voll zu decken. Die getroffenen Massnahmen bezweckten daher wiederum die Erfassung der Ernte und die Lenkung der Verwertung. Unverändert galt auch hier der Grundsatz der vorzugsweise brennlosen Verwertung, damit die Früchte weitmöglichst der Versorgung des Landes mit Nahrungsmitteln dienen. Auch bei den Kirschen, der einzigen Steinobstfrucht, bei welcher sich im Jahre 1944 zeitweilig Überschüsse ergaben, fand dieser Grundsatz Anwendung. Das Einlegen sowie Bezug und Abgabe von Kirschen zu Brennzwecken war verboten, sofern sich die Früchte für den Frischverbrauch oder eine andere Verwertung ohne Brennen eigneten. Produzenten, Handel und Verwertungsbetriebe waren verpflichtet, alle Möglichkeiten für die Verwendung der Kirschenernte zu Ernährungszwecken auszunützen. Das Brennen wurde gleich wie im Vorjahre kontingentiert. Die in der Erntezeit durch Eegenfälle verursachte Qualitätsverschlechterung der in der Vollreife sehr empfindlichen Kirschen sowie das Auftreten von Überschüssen, die weder von den Konsumenten noch von den Konservenfabriken aufgenommen werden konnten, führten alsdann zu einer ungewollten, aber nicht vermeidhchen Vermehrung des Brennkirschenanfalles.

Nach den gleichen Richtlinien wurde auch hei den Aprikosen verfahren.

Allerdings gestaltete sich hier die Verwertung einfacher, weil mangels jeglicher Einfuhren Überschüsse nicht auftreten konnten. Die Zwetschgen und Pflaumen, für die wie bei den Kirschen ein Brennverbot für alle anders verwertbaren Früchte erlassen wurde, litten unter einem
auffallend starken Befall durch die Obstmade. Dies führte naturgemäss zu einem beträchtlichen Anwachsen des Brennzwetschgenanfalles. Doch erlaubte die reiche Ernte gleichwohl, den Bedarf an .Tafel- und Konservenzwetschgen und -pflaumen voll zu decken.

2. Umstellung des Obstbaues und Förderung des Tafelobstbaues.

Im Berichtsjahr 1944/45 sind die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 81. Oktober 1944 nach den bisherigen Eichtlinien weitergeführt worden. Wie in den Vorjahren mussten Bundesblatt. 97. Jahrg. Bd. II.

20

274 die obstbaulichen Bestrebungen in den Dienst der Nahrungsmittelbesehaffung gestellt werden. Die Aufklärungs- und Propagandaaktion «Mehr und besseres Obst durch fortgesetzte Baumpflege» erfuhr deshalb ihre sinngeniässe Fortführung. Die Säuberungsaktionen ermöglichten es ferner, baumfreies Land für den Ackerbau bereitzustellen.

Auf Grund der bei den kantonalen Zentralstellen für Obstbau gemachten Erhebungen ergeben die verschiedenen Aktionen folgende vorläufige Eesultate : !.. Anlässlich spezieller Aktionen geschnittene Bäume . . . .

2, Im Zusammenhang mit Säuberungsaktionen entfernte Bäume und Baumrainen 8. Mit Beitrag der Alkoholverwaltung umgepfropfte Bäume . .

897 000 58 000 24000

Die Arbeiten zur Obstsortenprüfung und -Züchtung sind von den damit beauftragten Stellen fortgeführt worden. Im weiteren gelangte auf Veranlassung der Alkoholverwaltung vom 1. bis 8. August 1944 in sämtlichen schweizerischen Baumschulen eine Bestandes- und Bedarfsaufnahme über die Obstunterlagen und die im Herbst 1944 verkäuflichen Obsthochstämme zur Durchführung.

Die Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues beliefen sich im Berichtsjahr auf Fr. 285 18S.88. Dieser Betrag umfasst nebst Beiträgen für die Aktion 1948/44 Vorschussleistungen für die Umstellungsperiode 1944/45.

Zur Begleichung der noch ausstehenden Abrechnungen ist eine Bückstellung von Fr. 800 000 vorgenommen worden.

VI. Ankauf von Brennapparaten.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 704 Brennapparate für eine Summe von Fr. 118 296.85 aufgekauft. Zu dieser Ausgabe kommen die Frachtkosten mit Fr. 2486.05, so dass die Gesamtaufwendungen für den Ankauf von Brennapparaten Fr. 120782.90 ausmachen.

Dieser Betrag ist aus dem Grund wesentlich hinter dem Voranschlag zurückgeblieben, weil wie im Vorjahr keine grösseren Brennereianlagen zum Ankauf gelangten. Dagegen wird sich voraussichtlich im Eechnungsjahr 1945/46 anlässlich der Durchführung der Konzessionierung der Hausbrennereien die Zahl der Brennereien, die aufgekauft werden können, wesentlich vermehren, so dass der dafür im Voranschlag 1945/46 vorgesehene Kredit nicht ausreichen wird. Wir haben daher, gestützt auf Art. 93 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz, eine EücMage von Fr. 100 000 zu Lasten der Eechnung 1944/45 vorgenommen. Mit dieser Eücklage belastet der Ankauf von Brennapparaten die Eechnung 1944/45 mit einem Betrag von Fr. 220782.90.

275 Über den Bestand der Brennapparate in den einzelnen Kant o n e n auf den 30. Juni 1945 unterrichtet folgende Aufstellung: Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen

l 569 5454 3 531 88 1004 672 301 112 526 842 . . 2 369 72 2180 135 Übertrag 18855 .

Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen , Graubünden Aargau Thurgau Tessin . .

Waadt Wallis Neuenburg Genf Dazu: Liechtenstein Zusammen

Übertrag 18 855 69 52 2 128 1159 3961 722 l 554 513 2 495 169 42 562 82 276

Über die Bewegung der Zahl der B r e n n a p p a r a t e seit dem 1. Januar 1988 gibt folgende Tabelle Aufschluss:

Betriebsjahr

Bestand am NachAnfang des träglich Berichts- festgestellte Brennjahres apparate

Insgesamt

Von der Bestand Alkohol- Sonst in am Ende des verwaltung Wegfall aufgekommen Berichtsjahres gekauft

1938/34 1934/35 1935/36 1936/37 1937/88 1938/39 1939/40 1940/41 1941/42 1942/43 1943/44 1944/45

38 934*) 39485 88392 36068 35477 34848 34384 34129 34084 33874 33548 33 026

1406 269 253 231 122 109 69 167 32 61 87 71

40340 39754 38645 36299 35599 84957 34453 34296 84116 33935 33635 33097

855 1362 1525 787 662 494 265 212 242 831 543 704

1933--1945. . .

38 934*)

2877

41811

7932

*) Bestand laut Erhebung vom 1.--6. September 1930.

85 89 79 59 -- .

56 66 117

39485 88392 36068 35477 34848 34384 34129 34084 33874 33548 33026 32276

1603

32276

-- 1052

2T6

VII. Verkauf.

Im Berichtsjahre wurden abgesetzt: Warengattung

1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Ruhr. I a). . . . .

2. Branntwein (Rubr. I b) . . . .

8. Sprit zur Herstellungvon pharmazeutischen Erzeugnissen,Riech-und Schönheitsmitteln (Eubr,I c)) 4. Brennspiritus Industriesprit

Menge

Durchschnittspreis je hl 100%

Erlas

hl Alkohol

Fr.

Fr.

13 721,24

845.05

11595151.90

6 955,14

652,41

4587628.90

8 601,25

895.65

8403097.50

27 857,84 81 840,87

175.29 284.50

4795466.08 7466797,81

100.%

q Denaturierstoffe

. . . . . .

(Eubr. I d zusammen) 5. Gebinde (Eubr. I e) Gesamteinnahmen aus dem Verkauf

je q

22745

277 53

-- StUck 2

je Stück

--

--

--

68125,05 12325388.44

25.--

50. --

31861311.74

Die F r a c h t e n vom L a g e r h a u s der A l k o h o l v e r w a l t u n g bis B e s t i m m u n g s s t a t i o n erforderten auf den verkauften 78485,88 q (88 658,30 hl 100 %) Sprit, Branntwein usw. insgesamt Fr. 277 748.55, oder Fr. 3.54 je q (Fr. 3.13 je hl 100 %).

Der Bezug von v e r b i l l i g t e m Sprit und von I n d u s t r i e s p r i t ist an eine Bewilligung der Alkoholverwaltung gebunden.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für verbilligten .Sprit belief sich Ende Juni 1945 auf 8018. Im Verlaufe des Berichtsjahres sind 64 Bewilligungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 73 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 3013 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf » » »

Apotheken Drogerien Ärzte, Zahnärzte, Homöopathen öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien

819 822 78 132

277 Auf chemisch-pharmazeutische Fabriken. . . . . . .

» » »

Parfümerien Coiffeure Uhrenfabriken

204

.

871 263 10

» Essenzen-, Limonade- und Schokoladefabriken.

» wissenschaftliche Laboratorien » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . .

81 37 196

Für den Bezug von Industriesprit waren am 30. Juni 1945 2184 Bewilligungen ausgegeben. 142 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 241 neu hinzugekommen. Die 2134 Bewilligungen verteilen sich auf folgende Geschäftszweige: Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse 171 » Essigfabrikation 16 » Lacke, Polituren und Farben 1228 » wissenschaftliche Zwecke 847 » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . . 872 Von den 2134 Bewilligungsinhabern betrieben 848 auch den Spritverkauf in Mengen unter 125 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

VIII. Monopolgebühren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben.

A. Monopol- und Ausgleichsgebühren (Eubrik l h und i),

An der- Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Fr.

Ausgleichsgebühren bezogen*) 4158758.76 weniger Bückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Rohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken oder dergleichen 24230.35 4129523.41 Hierzu kommen die Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Branntweine . . . . Fr. 24 988,25 abzüglich Rückerstattungen » 339.60 24648.65 Zusammen 4154172.06 Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich fiskalischer Ausfall bei Straffällen, entfallen auf: ausländische Früchte und Beeren Fr. 10 558.05, ausländische Weine, Weinhefe und Traubentrester Fr. 13 073.20, der Best auf andere Bohstoffe.

*) Einschliesslich Fr. 235000 als Entschädigung des Bundes dafür, dass die Monopolgebührenerhebung auf Drusen eingeführter Weine an der Grenze nicht stattfinden kann.

278 Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf: Rohstoffe und Erzeugnisse I. Rohstoffe zu Brennereizwecken : a. Äpfel und Birnen . .

b. Andere Früchte, Beeren, eingestampft, frisch und getrocknet

II.

III.

IV.

V.

VI.

e. Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus u. dgl. . . .

d. Trauben, frische . . .

e. Trauben, getrocknete /. Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . , g. Enzianwurzeln, frische und getrocknete. . .

h. Bier- und Presshefe . .

a. Alcohol absolutus, Sprit und Spiritus . .

b. Branntweine, Liköre u.

dal. .

Wermut und Wermutessenz . . .

. . .

Starke Weine , .

Pharmazeutische Erzeugnisse und Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen Parfumerie, Cosmetica u.

dgl

VII. Chemische Erzeugnisse, Drogen u dgl.

VIII, Entschädigung des Bundes für Weindrusen, Eintritts taxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes

Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag kg

Fr.

kg

37489

10779.40

36844

740

59.20

740

2729 123

1750.85 6.95

4-4636 128

748 232 8802380.03

FT.

59.65*

59.20

3 160. 15* 6.95

742 955 3795717.53*

41 4016

211.90 407.25

41 4016

211.90 407.25

23282

22918.65

23 282

22918.65

13174

25727.18

13 174

25727.18

197 658

54322.85

196 520

52385.25

235190,-- 235190.-- 1 022 4844153753.76 1 013 0594129523.41

*) Herabsetzung und Rückerstattung auf der Einfuhr von 1948.

**) Siehe Fussnote auf Seite 279.

279 B. Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Erhebung der Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein.

Im Geschäftsjahr 1944/45 wurden die durch unsern Beschluss vom 12. Juni 1942 auf .Fr. 4 je Liter Alkohol 100% festgesetzten Ansätze der SpezialitätenSteuer und der Selbstverkaufsabgabe für den Kernobstbranntwein unverändert beibehalten.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind 13 478 Spezialitätensteuerrechnungen im Gesamtbetrag von Fr. 4 066 177.55 ausgestellt worden. Hiervon entfallen Fr. 744 787.45 auf Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber und Fr. 3 321 890.10 auf Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber.

Die im gleichen Geschäftsjahr ausgestellten 7819 Abgaberechnungen für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein - erreichten einen Gesamtbetrag von Fr. 3460654.85, wovon Fr. 801 436.45 auf die Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. 2 659 218.40 auf die gewerblichen Betriebe entfallen.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein weisen im Berichtsjahre 1944/45 im Vergleich zu den Eingängen früherer Jahre folgendes Bild auf: Spezialitätensteuer Geschäftsjahr

1940/41 1941/42 1942/48 1948/44 . . . . . .

1944/45

Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Liter Alkohol 100%

FT.

Liter Alkohol 100 %

Fr.

500 169 468 154 589 267 579 678 954 864

1185443.75 1389461.77 2022249.21 2318713.07 8819457.39

263056 298 887 229 988 481 169 779 876

951553.99 1116771.35 919731.37 1724678.18 8119505.12

Am 80, Juni 1945 waren an Spezialität ensteuern Fr. 326 890..80 unid an SelbstVerkaufsabgaben Fr. 441 406.02 ausste hend.

**) (Fussnote zu Seite 278) In den letzten Jahren wurde ein Teil des eingeführten Branntweins an Stelle von Industriesprit oder verbilligtem Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen und Parfümerieartikel verwendet. Vom 1. Juli 1941 bis 30, Juni 1944 wurden zu diesem Zwecke 343 583 kg verwendet. Die an der Grenze auf dieser Menge erhobenen Monopolgebühren belaufen sich auf .

Fr. l 830 886.65 Von dieser Summe wurden rückvergütet » 1527888.85 so dass noch verbleiben Fr. 802997.80 Diese Summe muss vom Endergebnis der Rubrik II b (Branntwein, Liköre usw.) auf die Rubriken V (pharmazeutische Produkte) und VI (Parfümerien) übertragen werden, was folgende Zahlen ergibt (siehe Fortsetzung Seite 280):

280

IX. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf aasgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen (Rubrik II m).

Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche oder in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1944 bis 80. Juni 1945 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Bückvergütung des Monopolgewinnes und der Steuer bestand, betrug 4028 Liter Alkohol 100%.

Daraus sind folgende Rückvergütungsguthaben entstanden: Liter RückvergütungsAlkohol 100% betrag Fr.

L Für Trinksprit 2. Für verbilh'gten Sprit 8. Für Steuer auf Spezialitätenbranntweinen . . . .

Zusammen

216 1800 2512 4028

Hinzu: Schlusszahlung für die Ausfuhren des Jahres 1948/44 .

Im Geschäftsjahr 1944/45 wurden bezahlt Verbleiben zur Auszahlung auf Rechnung 1945/46

1294.25 1822.65 9701.50 12818.40 4428.30 17241.70 4423.30 12818.40

X. Handel mit gebrannten Wassern.

Für das Jahr 1945 sind bis 80. Juni 531 Grosshandelsbewilligungen und 154 Kleinhandelsbewilligungen ausgestellt worden gegenüber 489 bzw. 185 im Vorjahr. Die Vermehrung geht zum Teil darauf zurück, dass durch die Kontrolle stets wieder Fälle aufgedeckt werden, in welchen ohne entsprechende Bewilligung Handel mit gebrannten Wassern getrieben worden ist.

XL Straffälle.

Am 80. Juni 1944 waren unerledigt Im Berichtsjahre kamen hinzu

424 Fälle 806 » Zusammen 1230 Fälle Davon sind durch Vollzug erledigt . 865 » Verbleiben auf 80. Juni 1945-noch zur Erledigung. . . . . . . 865 Fälle II. b. Branntwein, Likör usw.

kg

Fr,

2111423 9611135.40 -- 343 583 -- 302 997.80 1767840 9308137,60

V. Pharmazeutische Produkte, Essenzen und Extrakte, die nicht zu Trinkzwecken verwendet werden

» kg

Fr.

120-110 134764.99 + 229 203 + 78 938.70 349813 213703.69

VI. Parfumerien

kg

Fr.

80156 178247.91 +114 380 + 224 059.10 194536 402307.01

281 Von diesen 365 noch nicht erledigten Fällen sind 253 rechtskräftig entschieden, während in 112 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen wedren konnte.

Zu der verhältnismässig grossen Zahl der rechtskräftig entschiedenen, aber noch im Vollzug befindlichen Fälle ist zu bemerken, dass auch im abgelaufenen Geschäftsjahr häufig Ratenzahlungen und Stundungen eingeräumt werden mussten. Recht viele, der Bestraften haben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen oder waren wegen Militärdienstes ausserstande, ihre Busse im vollen Betrag innert der vorgeschriebenen Frist abzuzahlen. Sobald aber Stundungen und Ratenzahlungen eingeräumt werden müssen, verzögert sich die Abwicklung des Vollzuges beträchtlich.

Von den im Berichtsjahre erledigten 865 Anzeigen wurden 724 durch Beamte der Alkoholverwaltung und durch kantonale Polizeiorgane eingereicht, 141 dagegen durch die Zollverwaltung. Wegen ungenügender Beweise musste in 148 Fällen das Strafverfahren eingestellt werden. Von den übrigen 717 Fällen sind 540 mit einer Busse gemäss Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 157 mit einer Verwarnung und 20 mit einer Ordnungsbusse erledigt worden.

Von den zur Anzeige gelangten Widerhandlungen entfielen 134 auf Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration, 389 auf die Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren, 43 auf das Brennen von Kartoffeln oder Bezug von Kartoffelbranntwein, 36 auf unbefugte Herstellung anderer gebrannter Wasser, 42 auf Grosshandels- und Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung, 64 auf Widerhandlungen gegen Buchführungs- und Kontrollvorschriften, 17 auf die vorschriftswidrige Verwendung von Industriesprit und verbilligtem Sprit und 190 auf Gesetzesverfehlungen verschiedener Art.

Wieder sind im abgelaufenen Geschäftsjahr verschiedene umfangreiche Strafverfahren durchgeführt worden, die sich vornehmlich gegen Lohnbrenner und eine grössere Zahl von Auftraggebern richteten. Die von den Lohnbrennern vorgenommenen Mindereintragungen haben jeweils die Hinterziehung und Gefährdung einer ganzen Reihe von grösseren und kleineren Steuerbeträgen ermöglicht, weshalb mit strengeren Sanktionen, die vielfach den Entzug der Lohnbrennkonzession in sich schliessen, eingeschritten werden musste.

Über die im Berichtsjahre erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes zu sagen:

282 Umverteilte Bussen 1948/44 Einzahlungen im Berichtsjahre

Fr. 10194.10 » 78149.71

Zusammen Fr. 88348.81 Davon waren auf Ende Juni 1945 unverteilt (siehe Bilanz) . » 13586.09 Der Rest von Fr. 74757.72 betrifft: Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes Fr. 63076.22 Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes . . . . . . . » 680.-- Kosten » 11001.50 Fr. 74757.72 Biese Summe wurde wie folgt verteilt: Bussen : An die Kantone des Begehungsortes Fr. 21 024.19 An die Gemeinden des Begehungsortes » 21024.19 An die Verleider » 8725.05 An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung (einschliesslich Rückerstattungen von Vorschüssen des Verleiderfonds) » 16843.90 An die Oberzolldirektion » l 138.89 Kosten : An die Alkoholverwaltung » 11001.50 Zusammen Fr. 74757.72 Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf l. Juli 1944 einen Bestand von Fr. 114000.79 Einnahmen für 1944/45. .

. » 16843.90 Verzinsung * 4560.-- Fr. 135404.69 Ausgaben für 1944/45 (Inbegriffen Vorschüsse auf Verleideranteilen usw.)

Prämien für Nichtbetriebsunfälle

Fr. 2 041.95 » 6070.08

Bestand auf 80. Juni 1945 Fr. 127 292.66

283

XII. Rechnung und Bilanz.

A. Betriebsrechnnug.

1. Einnahmen.

Hauptbuch Seite 197 -- Vortrag aus dem Vorjahre . .

a. Verkauf von Sprit und Spiritus 174 175 176

177 129 158 164 169 191 180 179 180

Rechnung 1944/45 Fr.

23711.82

Voranschlag 1944/45 Fr.

11 595 151.90 4537623.90

8840000.-- 5 500 000.--

8403097.50 d. Verkauf von Brenn- und Indu12325888.44 striesprit usw 50.-- e. Verkauf von Gebinden . . . .

42849.98 ee. Verkauf von Altmetall . . . .

/. Steuer auf Spezialitätenbrannt3819457.89 weine .

g. Abgabe für den Selbstverkauf 8119505.12 von Kernobst branntwein . . . .

h. Monopolgebühren an der Grenze 4129528.41 24648.65 i. Monopolgebühren im Inland . .

56240.-- k. Bewilligung für den Grosshandel l. Zinseinnahmen weniger Zins268638.-- ausgaben . . .

3280000.--

b. Verkauf von Branntwein . . .

e. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheits-

Zusammen Einnahmen 43340886.06

11 510 000.--

1500000.-- 1000000.-- 2000000.-- 50000.-- 40 000.-- 100000.-- 88 820 000.--

2. Auegaben.

188 184 17

195 148

o. Beschaffung von Sprit und Spiri641460.40 tus zum Trinkverbrauch . . . .

8491427.75 b. Beschaffung von Branntwein .

c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln 1892275.-- d. Beschaffung von Brenn- und In10134801.88 dustriesprit usw e. Beschaffung von Gebinden . . .

Übertrag 16159964.58

4800000.-- 2200000.--

1 800 000.-- 11260000.-- 19 560 000.--

284 Rechnung 1944/45

Hauptbuch Seite

185 193 181 182 168 149 117 178

Fr.

Übertrag 16159964.58 /. Förderung der Kartoffelverwertung 800000.-- g. Förderung der Obst Verwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues . . . . 1200681.71 li. Ankauf von Brennapparaten 220782.90 i. Brennereiauf sichtstellen . . . .

599976.02 k. Verkehrsfrachten . . . . . . . .

277748.55 l.Verwaltung 2004665.29 m. Bückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen . . . . .

4428.30 n. Unterhalt 71923.61 Zusammen Ausgaben 21 840 115.91

Voranschlag 1944/45

Fr.

19560000.800000.1200000.800000.580000.850000.2076000.-- 103000.24 969 000.-

3. Abschluss.

Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Einnahmenüberschuss

43840886.06 21840115.91 22000770.15

33820000.24969000.8851000.-

4. Verwendung des Einnahmen-Überschusses.

Zuweisung an den B u n d : Fr.

Fr. 2.-- auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 265 708) . 8 531 406.-- Zuweisung an die Kantone: Fr. 2. -- auf den Kopf der Wohnbevölkerung 8531406.-- Einlage in den Reinertrags-Ausgleichsfonds 3000000.-- Einlage in den Betriebsfonds. .

1000000.-- Einlage in den Reservefonds. . . .

900000.-- Vortrag auf neue Rechnung . . .

87958,15 wie oben 22000770.15 Zur Einlage in die Fonds ist folgendes zu bemerken: Das ausserordentlich gute Rechnungsergebnis hat uns veranlasst, bei der Verwendung des Einnahmenüberschusses wieder weitgehend die Eeserven, vor allem den im Alkoholgesetz besonders Vorgesehenen Eeinertrags-Ausgleichsfonds, und die Betriebsmittel zu verstärken. Wir haben deshalb den Eeinertrags-Ausgleichsfonds, den Betriebsfonds und den Beservefonds weiter ge-

285 äufnet. Wir haben hierzu um so mehr Grund, als die unsichere Zeitlage uns das Gebot äusserster Vorsicht auferlegt und die Entwicklung der Geschäfte nach der Kriegszeit noch nicht vorauszusehen ist.

Bei dieser Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt sich folgende Bilanz : B. Bilanz.

(Nach Verwendung des Einnahmenüberschusses.)

Hauptbuch

Seite 84 35 42 170 188 162 38 161 160 190 109 171

1. Aktiven.

Fr.

Lagerhausbauten und Einrichtungen. . . .

6480088.18 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 Lagervorräte Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement . .

Eidgenössische Schuldbuchforderung . . . . . . .

Schweizerische Nationalbank «Konto A» . . .

» » «Depot Konto» .

Postcheckdienst Guthaben bei den Lagerhäusern Debitoren Grundpfanddarlehen Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1945/46 für 1944/45)

Fr.

7098650.73 2 557 484.-- 22201073.05 7 000 000.-- 622216.54 20000.-- 956423.97 128855.-- 1043762.50 60000.-- 3J89353.72 45377269.51

36

151 42 43 142 150 167 . 159

2. Passiven.

Amortisationen : Lagerhausbauten und EinrichFr.

tungen 6480083.18 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 Eeinertrags-Ausgleichsfonds . . . . . " . . . .

Eeservefonds Betriebsfonds Versicherungsfonds Verleiderfonds Bussen (unverteilte) Guthaben der Spritbezüger

7098650.73 8000000.-- 1700000.-- 2000000.-- 2300148.45 127292.66 13586.09 158084.60

Übertrag

21392762.53

286 Hauptbuch

Seite 196 163

63 62

197

Fr.

Übertrag

21392762.53 3505650.13

Kreditoren Passivrestanzen (Zahlungen im Jahre 1945/46 für 1944/45) 3207478.90 Zur Auszahlung: Fr.

an den Bund 8531406.-- an die Kantone: Anteil am EinnahFr.

menüberschuss . . 8 531 406.-- Kleinhandelsgebühren 170607.80 8702013.80 17233419.80 Vortrag auf neue Rechnung 87958.15 45877269.51

Zu den Bilanzposten haben wir folgende Bemerkungen anzubringen: Die beiden Aktivkonten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern» sind durch das Passivkonto «Amortisationen» abgeschrieben. Der Brand Versicherungswert sämtlicher Gebäude und Einrichtungen beträgt Fr. 4 945 300, die Grundsteuerschatzung der Liegenschaften Fr. 4 849 511.

Die «Debitoren» bestehen aus folgenden Posten: Verschiedene Akkreditive für "Warenlieferungen . . . . . . .

Vorschuss an die Handkasse der Alkoholverwaltung . . . .

Verschiedene Vorschüsse Die «Kreditoren» bestehen aus den Posten: Rückstellung für die Förderung der Kartoffelverwertung , .

Rückstellung für die Förderung der Ob st Verwertung . . . .

Verschiedene Kreditoren

Fr.

l 022 062.50 20000.-- 1700.--· 1043762.50 500000.-- 2100000.-- 905650.13 3JÌ05 650.13

3. Auszahlung an die Kantone.

Der Anteil der Kantone aus dem Eeinerträgnis der AlkoholVerwaltung beträgt Fr. 2.--· auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4265703) Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus.

Diese Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 1944/45 . .

Zusammen

Fr.

8581406.--

170607.80 8702013.80

287 Demnach erhalten: Anteil am Einnahmenüberschuss (Fr. 2.-- auf den Kopf)

Kanton

Fr.

Zürich

. . . . . .

Uri

Zug

Appenzell A. -Rh.

Appenzell I.-Rh St Gallen

Waadt Wallis Gent

. . .

1 349 010 -- 1 457 832 -- 418216.-- 54 604 -- 183 110 -- 40680.-- 34696. -- 69 542 -- 73286 -- 804 106 -- 309888 -- 839922 -- 188918 -- 107544.-- 89512.-- 26766.-- 572402 -- 256 494 -- 540 926 -- 276 244 · 323 764 -- 686796 -- 296 638 -- 285 800 -- 349 710 -- 8 531 406 --

Kleinhandelsversandgebühren

Zur Auszahlung gelangen insgesamt

Fr.

Fr.

26 977 -- 1 375987. -- 1486985.15 29 153 15 421479.35 8 268 35 55695.95 1 091 95 135 771.90 2 661 90 41493.50 813 50 85389.85 693 85 70982.65 1 890 65 74751.55 1 465 55 310187.40 6 081 40 316085. -- 6 197 -- 346719.65 6 797 65 3 777 90 192 695 90 109694.60 2 150 60 91802.05 1790.05 27801.25 585.25 583848.70 11 446 70 261623.25 5 129 25 551 743.25 10 817 25 281 768 20 5 524 20 830238.50 6474 50 700530.80 13 734 30 302570.05 5 932 05 240515.45 4715 45 356703 35 6998 85 170 607 80

8 702 018 80

XIII. Schlusserörterungen.

Das Rechnungsergebnis der Alkoholverwaltung im Geschäftsjahr 1944/45 ist dank günstigen Verumständungen mit rund 22 Millionen Franken ein besonders gutes geworden. Die Einnahmen sind von 36,8 Millionen Franken im Vorjahr auf 43,8 Millionen Franken gestiegen, während die Ausgaben mit 21,8 Millionen Franken etwas hinter denen von 1943/44 (22,8 Millionen Franken) zurückblieben. So konnte der Einnahmenüberschuss von 14 Millionen Franken im Jahre 1943/44 um 8 Millionen Franken überschritten werden. In erster Linie geht die Einnahmenvermehrung auf gesteigerte Steuereingänge zurück.

288

Während Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgabon auf Kernobstbranntwein und Monopolgobühren auf ausländischen Branntweinen oder Eohstoffen 1943/44 6,8 Millionen Franken eingebracht hatten, machten diese im vergangenen Geschäftsjahr zusammen 11,1 Millionen Franken aus. Wenn beim Spritverkauf die Einnahmen nicht so stark, sondern nur von 29,7 auf 31,8 Millionen Franken anstiegen, so ist dag der Kontingentierung des Spritverkaufs zuzuschreiben, die am 15. März dieses Jahres wieder hat eingeführt werden müssen, nachdem sie am 81. August 1948 aufgehoben werden konnte. Die Beschaffungskosten waren in beiden Jahren sozusagen die gleichen; dagegen hat die Obstverwertung im Geschäftsjahr 1944/45 trotz der Rekordernte 1944 weniger Mittel beansprucht als im vorangegangenen Jahre. Wenn man an die Millionenbeträge denkt, die in früheren Jahren trotz geringerer Ernte in Form der Übernahmekosten für Kernobstbranntwein aufgewendet werden mussten, so bedeuten die für die Obstverwertung im Geschäftsjahr 1944/45 gemachten Aufwendungen von 1,2 Müllionen eine verhältnismässig geringe Ausgabe. Freilich muss auch bemerkt werden, dass diese Ausgaben deshalb so niedrig blieben, weil dank der kriegsbedingten Lebensmittelknappheit das Obst und die Obsterzeugnisse, vor allem das Konzentrat, restlos aufgenommen wurden. Hätte dagegen bei einer früheren Einstellung der Feindseligkeiten und einer plötzlichen Erleichterung der Importe die im Herbst 1944 eingegangene Garantie für den Absatz des Obstsaftkonzentrates eingelöst werden müssen, so würde das Reinerträgnis die Höhe des letztjährigen Ergebnisses nicht erreicht haben. Wir weisen auf diesen Sachverhalt hin, um zu zeigen, wie sehr das Rechnungsergebnis der Alkoholverwaltung von Einflüssen ab. hängt, die ausserhalb ihres Machtbereiches liegen.

Es ist nicht zu verkennen, dass die Kriegsverhältnisse das Eeinerträgnis der Alkoholverwaltung günstig beeinflusst haben, und es darf nicht verschwiegen werden, dass die Rechnungsergebnisse wieder bescheidener ausfallen dürften, wenn die Bewältigung der Ernteüberschüsse vermehrte Mittel beanspruchen sollte. Ein gewisses Gegengewicht dazu bildet allerdings die Erhöhung der Steuersätze durch unseren Beschluss vom 28. August dieses Jahres. Grössere Fiskaleinnahinen können indessen durch erhöhte Aufwendungen für die Verwertung von K a
r t o f f e l - und Obstüberschüssen in der Nachkriegszeit auf gewogen werden, wenn einmal die heutige starke Nachfrage nach Kartoffeln und Obst sowie deren Erzeugnissen nicht mehr besteht und es nicht gelingt, die bestehenden Absatz- und Verwertungsmöglichkeiten beizubehalten und zusätzliche Absatzmöglichkeiten zu erschliessen. Hierbei wird es sich namentlich darum handeln müssen, den Absatz der im Rahmen der zukünftigen Ackerfläche anfallenden Kartoffelüberschüsse durch zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten, wie insbesondere die Verfütterung und die technische Verarbeitung der Kartoffeln, sicherzustellen. Ähnlich verhält es - sich beim Kernobst und dessen Erzeugnissen, Hier muss vor allem der Absatz des Obstsaftkonzentrates und der Trockentrester gesichert werden. Um sowohl die Kartoffel- wie die Obstverwertung ohne Zuhilfenahme der Brennerei

289 durchführen zu können, bedarf es ausserdem einer den vorerwähnten Verwertungsinöglichkeiten angepassten Begelung derEin- und Ausfuhr Verhältnisse.

Angesichts der Aufgaben, welche der Alkoholverwaltung auf dem Gebiete der Kartoffel- und Obstverwertung in der Nachkriegszeit warten, scheint es geboten, einen angemessenen Teil dos diesjährigen guten Bechnungsergebnisses in Eeserven anzulegen, wie dies das Alkoholgosetz vorsieht. Solche Beserven sind auch notwendig angesichts der Unsicherheit in der weiteren Gestaltung der Beschaffungs- und Absatzverhältnisse für gebrannte Wasser. Trotzdem wird eine wesentliche Erhöhung der Auszahlung an Bund und Kantone ermöglicht, die gegenüber Fr. l. 80 auf den Kopf der Bevölkerung im Vorjahr nun für 1944/45 Fr. 2 je Kopf erhalten. Damit bezieht nicht nur der Bund einen um 8 Millionen Franken höheren Beitrag zugunsten der Alters- und Hmterlassenenversicherung bzw. -fürsorge; es erhalten auch die Kantone eine entsprechende Mehreinnahnie. Diese Zuweisung setzt sie in die Lage, einen vermehrten Betrag für Zwecke des Alkoholzehntels aufzuwenden, so dass auch die der Bekämpfung des Alkoholismus gewidmeten Werke und Institutionen besser bedacht werden können als bisher.

Im übrigen ist aus dem vergangenen Geschäftsjahr die.Tatsache hervorzuheben, dass am G.April 1945 das Bundesgesetz über die Konzessionierung der Hausbrennerei in Kraft getreten ist. Damit untersteht nun jede Herstellung gebrannter Wasser der Konzessionspflicht. Wenn auch den besonderen Verhältnissen der bäuerlichen Eigengewächsbrenner weiterhin Bechnung getragen werden muss, so ist doch der Weg für eine Verstärkung der Aufsicht über das gesamte Brennerehvesen geebnet. Es ist dies um so nötiger, als die Zahl der Brennereibetriebe trotz allen Bestrebungen um eine Verminderung doch immer noch sehr gross ist.

Für die Alkoholverwaltung ergeben sich somit in der nächsten Zukunft zwei H a u p t a u f g a b e n : die Durchführung der Konzessionierung der Hausbrennerei und die Weiterführung der vorwiegend brennlosen Verwertung der Kartoffeln und des Obstes. Während jedoch für die Konzessionierung der Hausbrennerei durch Gesetz und Verordnung die Bechtsgrundlagen vorhegen, ist man bei der Verwertung der Bohstoffe, soweit der Eahmen des Alkoholgesetzes hiefür nicht ausreicht, stets noch auf das Fiskalnotrecht
angewiesen.

Es wird dies so lange der Fall sein, bis dauernde Bechtsgrundlagen geschaffen werden. Es liegt aber sowohl im Interesse der Volksgesundheit wie einer zweckmässigen Wirtschaftspolitik, die Errungenschaft einer weitgehenden brennlosen Verwertung der Kartoffel- und Obsternte auch in der Zukunft zu behaupten, wozu aber eine entsprechende Bechtsgrundlage unerlässlich ist. Diese musa so gestaltet werden, dass die Alkoholverwaltung nicht vor allzu grosse finanzielle Anforderungen gestellt wird. Die Aufrechterhaltung eines angemessenen Eeinertragnisses sollte vor allem im Hinblick auf die Altersund Hinterlassenenversicherung angestrebt werden.

Bundesblatt. 97. Jahrg. Bd. II,

21

290

XIV. Antrag.

Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag: Es sei der Geschäftsführung und der Rechnun sowie der vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1944 bis 30. Juni 1945 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26. Oktober 1945.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Ed. v. Steiger.

Der Bundeskanzler:

Leimgruber.

291 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1944/45.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht eines Berichtes des Bundesrates vom 26. Oktober 1945, beschliesst: Einziger Artikel.

Die Geschäftsführung und die Rechnun der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1944 bis 80. Juni 1945 werden genehmigt und der Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung wie folgt verwendet: .

Fr.

Auszahlung an den Bund, Fr. 2.-- auf den Kopf der Wohnbevölkerung . . . . : 8531406.-- Auszahlung an die Kantone, Fr. 2.-- auf den Kopf der Wohnbevölkerung 8581406.-- Einlage in den Reinertrags-Ausgleichsfonds 3000000 Einlage in den Betriebsfonds 1000000.-- Einlage in den Reservefonds.

900000.-- Vortrag auf neue Bechnung 37 958.15 6079 22000770.15

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1944/45. (Vom 26. Oktober 1945.)

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Bundesblatt

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Jahr

1945

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

4871

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.11.1945

Date Data Seite

252-291

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10 035 405

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